Aufforderung an die Beklagte zur Erwiderung der Klage. Hinweis an die Klägerin: die KfH bezweifelt seine sachliche Zuständigkeit.
Die Sachliche Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen wird dargelegt.
Die Beklagte bestreitet die örtliche un die funktionelle Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen und beantragt die Verweisung an die Zivilkammer. Die Beklagte weist pauschal alle erhobenen Vorwürfe zurück.
Nachricht zur Übersendung des Schriftsatzes der Beklagten
Nachweis der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen beim LG Frankfurt. Darlegung der wichtigsten Pflichtwidrigkeiten und der Betrugsvorwürfe gegen die Beklagte.
Mitteilung des LG Frankfurt. Dem Antrag der Beklagten auf Fristverlängerung wird stattgegeben
Begleitschreiben des LG Frankfurt zur Übersendung der Klageerwiderung
Die Beklage beantragt die Abweisung der Klage. Unter anderem: Die Kaufverträge seien erfüllt, weil der verkauften Gesellschften wirksam entstanden seien. Amtspflichten seien nicht verletzt worden. Kausaler Schaden sei nicht nachgewiesen. Die Klägerin habe die Verlage trotzt ihrer Auffassung am Verkehr teilnehmen lassen. Die Ansprüche seien verjährt.
Darlegung des vorsätzlich falschen Vortrags der Beklagten. Leugnung selbst bisher unstreitiger Tatsachen und bisherigen eigenen Vortrags der Beklagten. Wissenentlich falscher Vortrag und Verfälschung von Urkunden durch die Beklagte.
Darlegung der Anwendung des Rechts der DDR und der Rechtsanwendungsgrundsätze nach dem Einigungsvertrag und der Rechtsprechung
Ergänzenden Ausführungen zu dem vorsätzlich falschen Vortrag der Beklagten.
Darlegungen der Klägerin zur Rechtssprechung bezüglich der Rechtsnachfolge des Aufbau-Verlages bzw. des Kulturbunds als dessen Eigentümer in den Verfahren vor den Gerichten in Frankfurt zwischen der Aufbau-Verlag GmbH 1945, der Aufbau-Verlag GmbH 1990 und Herrn Bernd F. Lunkewitz.
Weitere Darlegungen des wissentlich falschen Vortrags der Beklagten
Darlegung des Statuts der Aufbau-Verlages, zu den Gewinnabführungen im Jahre 1964. Darlegung der Kenntnis der Beklagten über den Restitutionsantrag bez. Rütten & Loening. Die Stellung des Kulturbunds als Eigentümer des Aufbau-Verlages. Kenntnis der Beklagten von den Ermitllungen zu den Plusauflagen. Arglistische Täuschung durch die Beklagte.
Die Beklagte weist auf die Abweisung der Klage des Verlegers Bernd F. Lunkewitz gegen die Beklagte durch die Urteile des LG, OLG Frankfurt und die Nichtannahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH hin. Ebenso auf den gleichen Ausgang der Verfahren der insolventen Aufbau-Verlag GmbH vor den Berliner Gerichten. Diese Urteile in den Parallelsachen würden den Standpunkt der Beklagten bestätigen. Die Beklagte beantragt unter Darlegung der Urteilsgründe des OLG Frankfurt in dem dortigen Verfahren erneut die Abweisung der hiesigen Klage und bittet um zeitnahe Terminierung der mündlichen Verhandlung.
Ladung zur mündlichen Verhandlung am Freitag, den 8. 8. 2017
Bitte um Nachprüfung des Verhandlungstermin. Der 8.8.2017 ist kein Freitag.
Nochmalige Bitte um Bestätigung des Verhandlungstermins
Darlegung der Klägerin zum fortbestehenden Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag. Widerlegung der Annahme einer "staatlichen Reorganisation in Form der Verschmelzung". Darlegung der wesentlichen Tatsachen zum Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag. In den von der Beklagten vorgelegten Urteilen des LG und OLG Frankfurt au den Verfahren des Verlegers Bernd F. Lunkewitz gegen die Beklagte sind diese von der Klägerin dargelegten Umstände von den Gerichten gezielt übergangen worden. Dem Urteil steht die Unrichtigkeit auf die Stirn geschrieben. Es ist rechts- und verfasssungswidrig.
Ausführliche Darlegung der Unrichtigkeit der Urteile des LG und OLG Frankfurt in den Parallelverfahren. Ausführlicher Sachvortrag zu den im hieseigen Verfahren vorgelegten Dokumenten.
Die Beklagte weist auf die Website Prozessbeobachter hin auf der nach ihrer Ansicht die in den bisherigen Verfahren tätigen Richter bedroht werden.
Im Übrigen wiederholt die Beklagte zusammenfassend ihren bisherigen Vortrag und beantragt die Abweisung der Klage.
Das LG Frankfurt weist auf Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit für das Verfahren hin und regt die Abgabe zum LG Berlin an.
Die Klägerin beantragt die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Berlin
Das LG Frankfurt beschließt die Verweisung des Rechsstreit an das LG Berlin
Nachricht über die Abgabe des Verfahrens zum LG Berlin
Termin am 15.1.2019 wird verlegt auf den 25.6.2019
Vorlage des Buchtext "Der Aufbau-Verlag und die kriminelle Vereinigung in der SED und der Treuhandanstalt."
detaillierter Schriftsatz zum Wissensvorsprung der Beklagten
Vorlage Schreiben des BADV an den Kulturbund zu dessen Eigentum am Aufbau-Verlag
Verschiebung des Verkündungstermins auf den 15.10., dann den 29.10.2021
Sitzungsprotokoll, Beschlagnahme eines Aufnahmegeräts, Löschung der Aufnahme
Umfangreiche Tatbestandsberichtigung der Klägerin
Zum Tatbestand: Zahlreiche falsche Behauptungen der Beklagten werden dargestellt.
Erwiderung zum Schriftsatz der Beklagten bez. Tatbestandsberichtigung
Gliederung zur Berufungsbegründung an das Kammergericht Berlin
Berufung gegen das Urteil des Landgericht Berlin
Umfangreicher Schriftsatz der Klägerin zu den zahlreichen arglistigen Täuschungen der Beklagten
Die Strafanzeige u.a. gegen Dr. Aldejohann. Gliederung und Anlagen zur Strafanzeige befinden sich in dem entsprechenden Verfahren.
Formulierung der Klageanträge und Darlegung der fehlenden Rechtskraft des Urteils KG14 U856/96 und der Rechtskraftdurchbrechung.
Formulierung der Klageanträge und Darlegung der fehlenden Rechtskraft des Urteils KG 14U 856/96 und der Rechtskraftdurchbrechung
Stellungnahme zur Verjährung und dem Bescheid des BADV.
Klarstellung entgegen den Ausführungen der Beklagten vom 28.03.2024:
Beschluss BU 576; Plusauflagen; keine Klageänderung; Festellungsinteresse.
Hinweis, dass die Anfechtung vom 26.06.2007 und 17.06.2009 nicht verjährt sind.
Umfangreiche Stellungnahme zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung.
Schriftsatzan das Kammergericht, Korrektur Schreibfehler