{"id":155,"date":"2021-11-05T18:09:32","date_gmt":"2021-11-05T16:09:32","guid":{"rendered":"https:\/\/bflbeteiligung.prozessbeobachter.net\/kommentare\/?p=155"},"modified":"2021-11-05T18:09:32","modified_gmt":"2021-11-05T16:09:32","slug":"eine-bankrotterklaerung-der-deutschen-justiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bflbeteiligung.prozessbeobachter.net\/kommentare\/eine-bankrotterklaerung-der-deutschen-justiz\/","title":{"rendered":"Eine Bankrotterkl\u00e4rung der deutschen Justiz."},"content":{"rendered":"\n<p>Hier ist die m\u00fcndliche Begr\u00fcndung des Richters Dominik Reith bei der Urteilsverk\u00fcndung am 29.10. 2021:<\/p>\n\n\n<p><strong>Verk\u00fcndungstermin der 15. Kammer, Landgericht Berlin, am 29.10.2021.\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Transkript der Stenographischen Mitschrift.<\/p>\n<p>Dominik Reith als Einzelrichter verk\u00fcndet:<\/p>\n<p>\u201eEs erscheinen bei Aufruf f\u00fcr die Kl\u00e4gerin deren Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer sowie Herr Rechtsanwalt Schrader. Punkt, neuer Absatz.\u00a0Gut, dann erheben sie sich bitte zur Urteilsverk\u00fcndung.<\/p>\n<p>Es ergeht im Namen des Volkes das folgende Urteil:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Klage wird abgewiesen.<\/li>\n<li>Die Kl\u00e4gerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.<\/li>\n<li>Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorl\u00e4ufig vollstreckbar.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bitte nehmen Sie Platz.<\/p>\n<p>So, kurz, \u00e4h, zur Urteilsbegr\u00fcndung:<\/p>\n<p>Es ist ja nicht, nicht das erste, das erste Urteil dieser Art, deswegen habe ich mich auch im Urteil auf bereits ergangene Urteile, \u00e4h, beziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Es ist hier im, \u00e4h, Schadensersatzrecht so, \u00e4h, dass der, dass die Kl\u00e4gerin, \u00e4h, die Anspruchsbegr\u00fcndenden Voraussetzungen, \u00e4h, die Beweislast tr\u00e4gt, das hei\u00dft auch, dass sie die Beweislast daf\u00fcr tr\u00e4gt, \u00e4h, dass es \u00e4h tats\u00e4chlich, \u00e4h, so gewesen ist, \u00e4h, dass dieser Ver\u00e4u\u00dferungsvertrag nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt worden ist. Dass hier also tats\u00e4chlich nur eine leere H\u00fclle, \u00e4h, an sie ver\u00e4u\u00dfert werden konnte. Und hier hat auch schon im Vorverfahren das Kammergericht \u00e4hm ausgef\u00fchrt und das war ja auch die Linie der Berliner Rechtsprechung, dass davon nicht sicher ausgegangen werden kann, weil es eben doch in Betracht kommt, \u00e4h, dass die Ver\u00e4u\u00dferungskette so war, dass hier diese beiden streitgegenst\u00e4ndlichen Verlage zu Volkseigentum geworden sind, n\u00e4mlich durch erst eine \u00dcbertragung an die SED\/PDS und dann in einem zweiten Schritt, \u00e4h, dann in das Volkseigentum und dass es nicht so war, \u00a0dass es hier beim ersten Rechtstr\u00e4ger, dem Kulturbund quasi immer verbleiben ist.\u00a0 Ja die, die ganzen Vorg\u00e4nge sind so verworren und\u00a0 \u00e4h, schwer aufzukl\u00e4ren, dass ich mir hier diese, diese Gewissheit nicht verschaffen konnte. Man muss auch sagen, auch die Frankfurter Rechtsprechung, die im Ergebnis anders geurteilt hat, hat aufgrund einer Beweislastentscheidung entschieden. Nur, dass dort eben die Beweislastverteilung andersherum war. Und daraus erkl\u00e4rt sich dann, \u00e4h, diese unterschiedlichen Bewertungen eines Falles, sodass auch ich hier der Meinung war, dass hier eine Nichterf\u00fcllung als Grundvoraussetzung eines Schadens, \u00e4h, nicht sicher bewiesen ist.<\/p>\n<p>\u00c4h, ein weiterer Punkt ist, weshalb ich zur Klageabweisung komme \u2013 das hat auch schon mal das Landgericht Berlin so gesehen \u2013 \u00e4h, dass die Anspr\u00fcche ganz einfach auch verj\u00e4hrt sind. Die Feststellungsklage h\u00e4tte schon deutlich, \u00e4h, fr\u00fcher eingereicht werden k\u00f6nnen und auch eingereicht werden m\u00fcssen, \u00e4h, da hier der Kl\u00e4gerin und der f\u00fcr sie handelnden ma\u00dfgeblichen Personen, hier der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung eben doch schon seit vielen Jahren bekannt ist, \u00e4h, dass es hier bei dieser Ver\u00e4u\u00dferung Probleme gegeben haben k\u00f6nnte. Dass das mit Rechtsunsicherheiten einhergeht und man nicht sicher sagen kann, wie die Rechtslage ist, hindert nicht daran, dass die Erhebung einer verj\u00e4hrungshemmenden Feststellungsklage zumutbar ist. So dass ich hier auch von einer Verj\u00e4hrung, \u00e4h, der Schadensersatzanspr\u00fcche ausgehe. Und letzten Endes ist es auch so, \u00e4h, dass es f\u00fcr mich nicht erkennbar ist, dass hier von Seiten der Beklagten tats\u00e4chlich eine Pflichtverletzung, \u00e4h, begangen worden ist, was hier die Ver\u00e4u\u00dferungsgeschichte der Verlage angeht. Sie haben ja hier, \u00e4h, auf ne wirklich gro\u00dfe Zahl, \u00e4h, an, an, \u00e4h Dokumenten, \u00e4h, verwiesen und, und vorgetragen, \u00e4h, aus denen sich auch viel ergibt, aber aus denen sich vor allen Dingen ergibt, dass Zweifel, \u00e4h, daran bestehen konnten, \u00e4h, ob, ob die SED\/PDS wirksam auch weiter\u00fcbertragen hat in Volkseigentum \u2013 aber das ist hier nicht die Haftungsvoraussetzung.\u00a0<\/p>\n<p>Ne, die, die kausale Voraussetzung f\u00fcr, f\u00fcr \u00e4h, diese Klageforderung ist, dass der erste \u00dcbertragungsakt n\u00e4mlich vom Kulturbund, dass der gescheitert ist. Ja, und die ganzen Dokumente, die, zum zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und vor dem Vertragsschluss vorgelegt worden sind, die begr\u00fcnden keine Zweifel daran, dass es, dass, \u00e4h, oder keine Umst\u00e4nde, dass man h\u00e4tte daran zweifeln m\u00fcssen, dass die SED\/PDS hier Eigent\u00fcmerin als Nachfolgerin des Kulturbundes geworden w\u00e4re. Die Dokumente, wo diese Zweifel aufgeworfen sind, die sind erst deutlich nach Vertragsschlie\u2026 Vertragschlu\u00df aufgetaucht und erst sp\u00e4ter auf diesen auch erst dort, \u00e4h, entstanden. Ja, das ergibt sich ganz klar aus den Datierungen der jeweiligen Dokumente, ja, sodass ich auch selbst wenn man die Verj\u00e4hrung hinten anstellt und wenn selbst wenn man unterstellt, dass diese Rechtsgesch\u00e4fte als leere H\u00fclle schiefgegangen sind, dass ich selbst dann nicht dazu k\u00e4me, dass man hier zu Schadensersatzanspr\u00fcchen kommt.<\/p>\n<p>Bisschen anders sieht es sicherlich aus, was die Plusauflagen angeht. Ja, da \u00e4h, k\u00f6nnte es durchaus Anhaltspunkte, \u00e4h geben, dass man sagt, ah, da, wusste man m\u00f6glicherweise auch schon bei Vertragsschluss nen Bischen mehr \u2013 \u00e4hm aber da ist es so, dass man sich eben vergleichsweise geeinigt hat und \u00e4h daf\u00fcr eine Regelung getroffen hat, auch dahingehend, dass die Beklagte hinsichtlich der durch die Plusauflagen entstandenen Sch\u00e4den voll und ganz einsteht. Ja, und und \u00e4h der Vortrag jetzt hier der Kl\u00e4gerseite, dass man bei Kenntnis\u2026 dass die Beklagte dies von Anfang an gewusst h\u00e4tte, sich nur anders verglichen h\u00e4tte, \u00e4h auch dann liegt die Beweislast f\u00fcr die Kausalit\u00e4t bei ihrer Seite. Auch dazu kann ich mich nicht zu ner \u00dcberzeugung durchringen, denn es ist ja eine vollst\u00e4ndige Schadensfreistellung dann letztlich vereinbart worden und man hat die Probleme eben im Vergleichswege aus der Welt geschafft und auch dort sehe ich eine Arglist nicht.<\/p>\n<p>Der Fall hat sehr viel Potential, ja, sie k\u00f6nnen das gerne mit ihrem Anwalt besprechen und da kommt sicherlich auch sich zu \u00fcberlegen, ins Rechtsmittel zu gehen. Es ist ja nicht das erste Urteil dieser Art, es sind sehr viele Urteile gefallen, es ist dann ihre Sache, ja, die Risiken zu bewerten. Meine Bewertung ist jetzt hier so ausgefallen, das Weitere kommt dann in der schriftlichen Urteilsbegr\u00fcndung. Ja, und damit schlie\u00dfe ich diesen Verk\u00fcndungstermin und w\u00fcnsche ihnen eine guten Tag.\u201c<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hier ist die m\u00fcndliche Begr\u00fcndung des Richters Dominik Reith bei der Urteilsverk\u00fcndung am 29.10. 2021: Verk\u00fcndungstermin der 15. 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