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Anlagenspiegel
und Chronologie:

Anlagen des Beklagten

Anlage B001

Schreiben RA Frantzen vom 9.5.2008 an die BvS. Im Auftrag der Auftrag der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH Übersendung der vorläufigen Schadensfeststelungen wegen der fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages. 

Anlage B002

Verfügung LG Berlin zu 9 O 464/08, Aufbau-Liquidationsgesellschaft/BvS. Tenor der Entscheidung vom 20.10.2009. Abweisung der Klage.

Anlage B003

Historischer Auszug HRC 110-15-538 Aufbau-Verlag Berlin und Weimar.

Anlage B004

Deckblatt der Registerakte

Anlage B005

Auszug aus Bundestagdrucksache 13/11353. Bericht der UKPV. Ausführungen zum Aufbau-Verlag.

Anlage B006

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1964.

Anlage B007

Rechenschaftsbericht über die Verwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1965.

Anlage B08

Schreiben der HV Verlage, Dieter Lange, vom 25.4.1988, an das ZK der SED, Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe. Ausführungen zu den Betriebsplänen der parteieigenen Verlage.

Anlage B009

Schreiben des Ministers für Kultur, Dr. Dietmar Keller, vom 10.1.1990. Kündigung der Vereinbarung vom 19.4.1984 zur Verwaltung der parteieigenen Verlage.

Anlage B010

Schreiben Klaus Höpcke: Vorlage für das Präsidiums des Parteivorstands der SED/PDS vom 10.1.1990 mit Vorschlägen zur Behandlung der organisationseigenen Verlage der SED.  

Anlage B011

Schreiben SED/PDS, Dr. Gysi, vom 29.1.1990 an den Minister für Kultur Dr. Dietmar Keller. Vorschlag zur Überführung einiger Verlage in Volkseigentum.

Anlage B012

Protokoll einer Beratung am 22.2.1990 zur Übergabe des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening in Volkseigentum. Teilnehmer: PDS, Dr. Pelikan, Arno Lange; MfK, Dieter Lange; Aufbau-Verlag, Elmar Faber, Peter Dempewolf.

Anlage B013

Rechtsträgernachweis vom 19.4.1955 für den Aufbau-Verlag für Grundstück Französische Strasse 32. Bisheriger Rechtsträger: Kulturbund

Anlage B014

Tauschvertrag über Grundstücke vom 27.Juli 1966 zwischen SED und Ministerium der Finanzen. Vorlage Auszug aus der Liste der Grundstücke. Außer Nr. 32 der Liste sind alle Angaben im Auftrag der BvS gelöscht worden.  

Anlage B015

Liegensschaftsblatt Französische Strasse 32, 33.

Anlage B016

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2009. Aufhebung des Teilurteils VG Berlin vom 24.1.2008 zur Restitution Rütten & Loening.

Anlage B017

Schreiben des Aufbau-Verlages vom 8.1.1991 an das AG Charlottenburg bez. Antrag auf Eintragung Rütten & Loening.

Anlage B018

Zustimmungserklärung des Kulturbunds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i.A vom 18.9.1991 und der Vorbehalt des Entschädigungsanspruchs des Kulturbunds wegen Enteignung.

Anlage B019

Schreiben des Kulturbunds vom 30.9.1991. Bestätigung der von Dr. Glücksmann erklärten Zustimmung des Kulturbunds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i.A.

Anlage B020

Auszug aus Spiegel 3/1993. Aufbau-Verlag, Bernd F. Lunkewitz, Treuhandanstalt, Vergleich 24.11.1992.

Anlage B021

Zusammenstellung der von der THA gezahlten Honorare Plusauflagen vom 6.7.2007.

Anlage B022

Vermerk der UKPV vom 22.10.1991 zur Privatisierung des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening.

Vorschlag:

- keine ausdrückliche (Negativ) Feststellung zu treffen, da kein Antrag gestellt wurde.

- die THA mit der Erklärung Becher vom 23.1.1955 bekannt zu machen. Sie ist geeignet, dem Restitutionsanspruch des Kulturbunds die Grundlage zu entziehen.

Anlage B023

Vermerk UKPV, Berger, vom 9.10.1995. Rücknahme aller bisherigen Feststellungen zum Eigentum am Aufbau-Verlag. Behauptung: durch Fusion mit Rütten & Loening ist der Aufbau-Verlag in das Eigentum der SED übergegangen.

Anlage B024

Stellungnahme der UKPV vom 29.9.1999 an die Staatsanwaltschaft I Berlin zu dem Strafverfahren 65 Js 1259/98 gegen Mitarbeiter der UKPV und der THA wegen Privatisierung Aufbau-Verlag. Hinweis auf die Anhörung mehrer Funktionäre, die in beruflicher Beziehung zum Aufbau-Verlag standen. Kein Nachweis für Übertragung des Aufbau-Verlages in das Eigentum der SED.

Anlage B025

Auszug Bundestag Drucksache 15/1777 vom 9.10.2003. Bericht der UKPV zum Kulturbund und Aufbau-Verlag.

Anlage B026

Gegendarstellung Prof. Schlink vom 16.5.2008 zum Buchmarkt Artikel "Der Aufbau-Krimi".

Anlage B027a

Schreiben der BFL-GmbH vom 25.9.1995 an den Präsidenten der BvS, Dr. Hornef. Unterrichtung über den vorsätzlich falschen Vortrag der BvS in den Verfahren zur Privatisierung des Aufbau-Verlages.

Anlage B027

Rechtsgutachten zur rechtlichen Entwicklung und Gestalt des Aufbau-Verlages im Auftrag der BvS von Prof. Dr. Bernhard Schlink unter Mitarbeit von Dr. Bernd  Hohmann. Januar 1995.

Anlage B028

Presseerklärung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vom 2.6.2008. "Die Geschäftsführung wird sich nicht zu den Scheinprozessen und Scheinansprüchen von Herrn Lunkewitz erklären. Sie ist, gestützt auf mehrere umfangreiche Rechtsgutachten, zu der Erkenntnis gelangt, dass Herr Lunkewitz weder Ansprüche gegen die BvS noch gegen die Aufbau-Verlagsgruppe hält." 

Anlage B029

Gutachten des Insolvenzverwalters zum Insolvenzverfahren der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vom 28.8.2008 für AG Charlottenburg vom vorläufigen Insolvenzverwalter RA Voigt-Salus.

Anlage B030

Notarielle Urkunde 89/1995 des Notars Johann Görl vom 28.2.1995. Übertragung der Geschäftsanteile an der 1945 gegründeten Aufbau-Verlag GmbH vom Kulturbund auf Bernd F. Lunkewitz.

Anlage B031

Eintragungen zu VR 10641 des Kulturbunds im Vereinsregister.

Anlage B032

Notarielle Urkunde 90/1995 des Notars Johann Görl vom 28.2.1995. Zusatzvereinbarung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945.

Anlage B033

Presseartikel der Süddeutschen Zeitung vom 2.6.2008 wegen Insolvenz des Aufbau-Verlages und Vorwürfen der Geschäftsführung an Bernd F. Lunkewitz.

Anlage B034

Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20.7.2005 zur Klage Aufbau-Verlag 1945/Aufbau-Verlag HRB 35991, Streithelfer BvS.

Anlage B035

Urteil des OLG Frankfurt vom 12.7.2007 zur Klage der Aufbau-Verlag GmbH 1945/ Aufbau-Verlag HRB 35991, Streithelfer BvS.

Anlage B036

Urteil des LG Berlin vom 15.11.1995 zur Klage der Investoren gegen die BvS auf Erfüllung des Kaufvertrages über die Geschaftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH i.A.

Anlage B037

Urteil des KG vom 5.5.1998 zur Klage der Investoren gegen die BvS auf Erfüllung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH i. A.

Anlage B038

Beschluss des BGH vom 2.6.1999. Zurückweisung der Revision der Kläger.

Anlage B039

Beschluss des Bundesverfassunsgerichts: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen.

Anlage B040

Urteil des LG Berlin vom 14.10.19898. Abweisung der Klage Dempewolf/BvS.

Anlage B041

Urteil des KG vom 26.10.2000. Abweisung der Klage Dempewolf/BvS

Anlage B042

Verfügung des LG Frankfurt in der Klage Lunkewitz/BvS vom 3.3.2010.

Anlage B043

Schriftsatz des RA Schrader vom 31.5.1996 an das KG. Klageanträge in dem Verfahren zur Erfüllung der Kaufverträge über die Aufbau-Verlag GmbH i. A. 

Anlage B044

Revisionsbegründung vom 3.12.1998 in dem Rechtsstreit BFL-GmbH/Bvs zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. a.

Anlage B045

Urteil des LG Frankfurt vom 7.10.2011. Klage Lunkewitz/BvS

Anlage B046

Urteil des OLG Frankfurt vom 30.6.2014. Klage Lunkewitz/BvS. 

Anlage B047

Liste der Gesellschafter der Aufbau-Liquidationsgesellschaft mbH vom 28.10.2013: BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH.

Anlage B048

Beschluss des BGH vom 25.10.2016. Abweisung der Revision in der Klage Lunkewitz/BvS.

Anlage B049

Urteil des KG vom 10.2.2011 in der Klage Aufbau-Liquidationsgesellschaft/BvS. Abweisung der Klage.

Anlage B050

Beschluss des BGH vom 8.10.2012. Abweisung der Revision in der Klage Aufbau-Liquidationsgesellschaft/BvS.

Anlage B051

Urteil des LG Frankfurt vom 8.3.2005 in der Klage Aufbau-Verlag GmbH 1945/BvS. Abweisung der Klage mangels Parteifähigkeit der Klägerin.

Anlage B052

Schriftsatz der BvS vom 3.4.2014 an das AG Charlottenburg in der Registersache Aufbau-Liquidationsgesellschaft. 

B054

Beschluss des KG vom 21.11.2019 in der Klage Erben Oswalt/BvS Zurückweisung der Klage wegen fehlendem Feststellungsinteresse.

Anlage B055

Auszug Pressebericht Buchmarkt vom 16.2.2020: Bernd F. Lunkewitz Interview: "Das Verhalten der Justiz verletzt mich fast noch mehr als die Betrügereien der Treuhandanstalt."

Anlage B056

Beschluss des KG vom 13.5.2020 zur Einstellung des Löschungsverfahren zum Umwandlungsvermerk des Aufbau-Verlages im HRB und HRC.

Anlagen des Klägers

Anlage K001

Kaufvertrag vom 18.9.1991. Abgeschlossen vor dem Notar D. Müller, Berlin. Auf die Verlesung der Anlagen 1- 4 wurde verzichtet.

Anlage K002

Kaufvertrag vom 27.9.1990. Abgeschlossen vor dem Notar Dr. Günther Paul, Frankfurt am Main.

Anlage K003

Vergleichsvertrag vom 24. 11.1992. Abgeschlossen vor dem Notar Christian M. Klein, Berlin.

Anlage K004

Beschluss des BGH, IIIV ZR 160/98. Nichtannahme der Revision der Kläger gegen das Urteil des KG vom 5. 5. 1998.

Anlage K005

Urteil des KG Berlin zu 14 U 856/96. Abweisung der Klage der Käufer gegen die BvS auf Erfüllung der Kaufverträge.

Anlage K006

Urteil des LG Berlin zu 9 O 57/95. Abweisung der Klage der Käufer gegen die BvS

Anlage K007

Beschluss des BGH zu II ZR 213/06. Die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 17. August 2006 wird zurückgewiesen.

Anlage K008

BGH Steitwertbeschluss

Anlage K009

Hinweisbeschluss des BGH vom 10.12.2007 zu II 213/06. Der Aufbau-Verlag war Eigentum des Kulturbundes und ist  rechtswirksam durch den Vertrag vom 21.12.1995 an Bernd F. Lunkewitz übertragen worden. Die Aufbau-Verlag GmbH ist nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlages.

Anlage K010

Urteil des OLG Frankfurt zu 16 U 175/05. Die Berufen der Klägerin (Aufbau-Verlag GmbH) und der Streitverkündeten (BvS) wird zurückgewiesen.

Anlage K011

Urteil des LG Frankfurt zu 2-27 O 238/04. Abweisung der Klage der Aufbau-Verlag GmbH und der streitverkündeten BvS. Stattgeben der Widerklage von Herrn Bernd F. Lunkewitz als Rechtsnachfolger des Kulturbunds als Eigentümer des Aufbau-Verlages der DDR.

Anlage K012

Gesellschaftsvertrag der Aufbau-Verlag GmbH vom 16. August 1945. Abgeschlossen vor dem Notar Dr. Wilhelm Hühnebeck, Berlin.

Anlage K013

Eintragung Aufbau-Verlag GmbH. Historischer Auszug des Handelsregister beim AG Charlottenburg.

Anlage K014

Verfügung der Sowjetischen Militärverwaltung vom 28. November 1945: Erlaubnis der Tätigkeit des Kulturbundes in der sowjetischen Zone und Erlaubnis der "Tätigkeit des Kulturbundverlages unter der Bezeichnung "Aufbau-Verlag GmbH".

Anlage K015

Abtretungsvertrag vom 1. 10. 1945 über Geschäftsanteile der Aufbau-Verlag GmbH. Abgeschlossen vor dem Notar Dr. Graser, Berlin

Anlage K016

Notarielle Erklärung des Präsidenten des Kullturbunds das Angebot zur Abtretung aller Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH anzunehmen. Urkunde des Notars Dr. Graser, Berlin, vom 1.März 1946.

Anlage K017

Gewerbeerlaubnis vom 18.3.1946 (nicht 7.10.1947) für die Aufbau-Verlag GmbH

Anlage K018

Lizenz Nr. 301 des Amtes für Literatur und Verlagswesens für den Kulturbund zur Ausübung der verlegerischen Tätigkeit im Rahmen der Firma Aufbau-Verlag GmbH. Diese Lizenz war bis zum Ende der Lizenzpflicht für Verlage in der DDR im Jahre 1990 die Grundlage für die Tätigkeit des Aufbau-Verlages und gleichzeitig Bestätigung des Eigentums des Kulturbundes am Aufbau-Verlag. In allen Büchern des Aufbau-Verlages war diese Lizenznummer 301 im Impressum aufgeführt.

Anlage K019

Löschung der Aufbau-Verlag GmbH in HRB

Anlage K020

Ermächtigung vom 23.1.1955 durch den Präsidenten des Kulturbunds die Löschung der Gesellschaft im Register B und die Eintragung im Register C der volkseigenen Wirtschaft "in die Wege zu leiten".

Anlage K021

Antrag vom 25. März 1955 der Aufbau-Verlag GmbH die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister B und die Eintragung im Handelsregister C als ein den volkseigenen Unternehmen gleichgestellten Betrieb (Unternehmen des Kulturbunds) einzutragen.

Anlage K022

Mitteilung des Magistrats von Berlin vom 5. April 1955 über die Eintragung des Betriebes "Aufbau-Verlag" in HRC.

Anlage K023

Ministerialblatt der DDR, Nr. 38 vom 23. August 1952. § 2: "Der Name des Betriebs hat stets mit der Kurzbezeichnung VEB zu beginnen, der Bestandteil des Namens ist."

Anlage K024

Historischer Auszug für den "Aufbau-Verlag Berlin und Weimar" (ohne Bezeichnung VEB) aus dem HRC mit Vermerk "Umwandlung gem. Treuhandgesetz".

Anlage K025

Historischer Auszug aus dem HRC für Rütten & Loening

Anlage K026

Statut des Aufbau-Verlages vom 10. Januar 1961

Anlage K027

Beschluss des Politbüro der SED vom 31.7.1962 zur Profilierung des Verlagswesens

Anlage K028

Vereinbarung vom 28.12. 1962 über die Verwaltung des partei- und organisationseigenen Vermögens.

Anlage K029

Abkommen vom 13.12.1963 über die Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage zwischen der Abteilung Parteibetriebe und Finanzverwaltung beim ZK der SED und dem Ministerium für Kultur.

Anlage K030

Schlussbilanz des Aufbau-Verlages zum 31.12.1963

Anlage K031

Eröffnungsbilanz des Aufbau-Verlages Berlin und Weimar zum 1.1.1964.

Anlage K032

Abkommen vom 27.2.1964 zwischen dem Kulturbund und dem Ministerium für Kultur über die Verwaltung des Vermögens des Kulturbunds im Aufbau-Verlag. Die Vermögensanteile des Kulturbunds werden in den jeweiligen Bilanzen ausgewiesen.

Anlage K033

Schreiben der HV Verlage an den Aufbau-Verlag zur Übersendung des Abkommens vom 27.2.1964 zwischen dem Kulturbund und dem Min. für Kultur.

Anlage K034

Vereinbarung der Abteilung Finanzverwaltung und Parteibetriebe beim ZK der SED und dem Ministerium für Kultur, HV Verlage über die Leitung, Planung, Verwaltung und Kontrolle der parteieignene Verlage in Durchführung des Politbürobeschlusses 34/62 - 385 vom 21. 7. 1962.

Anlage K035

Übernahme/Übergabeprotokoll vom 14.3./2.4.1990 für den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar und den Verlag Rütten & Loening. Übergebender: Parteivorstand der PDS, Übernehmender: Verlagsdirektor, Ministerium für Kultur.

Anlage K036

Historischer Auszug aus dem Handelsregister 35991 des HR Charlottenburg. Eintraung der Aufbau-Verlag GmbH im Aufbau entstanden nach dem Treuhandgesetz durch Umwandlung des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar (ohne Zusatz VEB). Festsetzung des Stammkapitals, Beschluss zur  Fortsetzung der Gesellschaft vom 20. 2. 1992.

Anlage K037

Abschrift des Briefs J. Goebbels an den Verlag Rütten & Loening vom 6.4.1924

Anlage K038

Gründungsurkunde der Rütten & Loening GmbH vom 24. März 1952. Abgeschlossen vor der Notarin Ingeborg Gentz, Berllin.

Anlage K039

Teilurteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Januar 2008. Feststellung der Restitutionsberechtigung der Erben des Verlegers Oswalt hinsichtlich des Verlages Rütten & Loening.

Anlage K040

Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 17. Juli 2007 zur Beiladung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH und der BvS.

Anlage K041

Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 19. Februar 2007 zur Beiladung der Firma Rütten & Loening und der BvS.

Anlage K042

Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 2. März 2007 Beiladung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH

Anlage K043

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2009. Aufhebung des Teilurteils des Verwaltungsgerichts Berlin.

Anlage K044

Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 26.11.2009: Restitutionsansprüche nur bei Schädigung im Beitrittsgebiet. Keine Restitution wenn der weggenommene Vermögensgegenstand in das spätere Beitrittsgebiet verbracht wurde.

Anlage K045

Schreiben Larov vom 9.1.1992 an Heinrich Oswalt. Bitte um weitere Informationen zum Restitutionsantrag

Anlage K046

Bescheid der THA Sondervermögen vom 26.7.1991: der Kulturbund unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die THA. Vermögensverfügungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.

Anlage K046a

Notarielle Urkunde vom 21.12.1995. Verkauf des gesamten Betriebsvermögens des Aufbau-Verlages des Kulturbunds mit dem Recht der Fortführung des Aufbau-Verlages an Bernd F. Lunkewitz

Anlage K047

Beschluss BGH II ZB 32/05. Rechtsirrige Eintragung eines von der Umwandlung nach THG ausgeschlossenen Betriebs führt nach Eintragung von Nachgründungsmassnahmen zur Entstehung einer fehlerhaften Gesellschaft.

Anlage K048

Antrag Elmar Faber an das HR AG Charlottenburg am 2.7.1990: Antrag auf Eintragung in das Handelsregister: Aufbau-Verlag GmbH i. A., Rütten & Loening GmbH i. A., Aufbau-Taschenbuch Verlag GmbH i. A.

Anlage K049

Schreiben Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 24.7.1990 an das Bezirksgericht Berlin Mitte. Zusendung einer Aufstellung des  Vermögens der Kapitalgesellschaft und einer Konzeption für die Geschäftstätigkeit. 

Anlage K050

Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar an die Treuhandanstalt. Übersendung der Mark-Bilanz des Aufbau-Verlages und einer Vermögenswertaufstellung. Die Vermögenswerte werden von den Gesellschaften gemeinsam getragen und verwaltet. 

Anlage K051

Schreiben THA an Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH. Übersendung des in der Gesellschafterversammlung vom 23.8.1990 beschlossenen neuen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte.

Anlage K052

Protokoll der am 23.8. 1990 von der THA als alleinige Gesellschafterin THA der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH abgehaltenen Gesellschafterversammlung.

Anlage K053

Brief THA vom 11./16.10.1991 an den Notar Dr. Paul: Übersendung der Zustimmungserklärung zum Kaufvertrag vom 18./27.9.1991. 

Anlage K054

Aktenvermerk vom 12.5.1991 der THA, für Dr. Greuner. Nach Hinweisen der UKPV muss die Kaufpreisklausel der PDS in jedem Fall für ungültig erklärt werden.

Anlage K055

Schreiben vom 13.8.1991 THA Sondervermögen an UKPV. Bitte um Mitteilung des Rechtsstandpunkts zur Wirksamkeit der Übergabe Aufbau-Verlag und Rütten & Loening in Volkeigentum.

Anlage K056

Schreiben UKPV an THA Sondervermögen. Die Übergabe der 8 Verlage in Volkseigentum ist wegen der nachträglichen Kaufpreisforderung der PDS unwirksam.

Anlage K057

Nachforschungsauftrag der UKPV vom 25.7.1991 an THA Sondervermögen zum Eigentum am Aufbau-Verlag: Wann ist der Aufbau-Verlag vom Kulturbund in das Eigentum der SED übergegangen?

Anlage K058

Wiederholung des Nachforschungsauftrags am 14.8.1991. Herr Berger für den Kulturbund: keine Erkenntnisse.

Anlage K059

Vermerk KOR Schmidt vom 2.10.1991 zu den Ermittlungen bez. Plusauflagen. Bericht über Auskünfte und Mitteilungen der THA.

Anlage K060

Vermerk StA Dorsch vom 4.10.1991. Vermerk zu Hinweisen der THA auf die Eilbedürftigkeit der Ermittlungen zu den Plusauflagen. Antrag Durchsuchungsbefehl.

Anlage K061

Artikel der FAZ vom 12.10.1991 über Durchsuchung des Aufbau-Verlags wegen der Plusauflagen. 

Anlage K062

Schreiben der THA Sondervermögen an THA Dienstleistungen: Vorlage Schreiben der UKPV vom 6.9.1991 und der THA vom 13.8.1991. Die Kaufverträge über Aufbau und Rütten & Loening sind schwebend unwirksam, da die Verlage Sondervermögen sind. Sollte eine nachträgliche Zustimmung in Betracht kommen, steht der Erlös dem Sondervermögen zu.

Anlae K063

Aktennotiz UKPV vom 7.10.1991. Gespäch mit Molinari (THA). Die Veräußerung der Verlage wird - nunmehr - unter den Vorbehalt der Zustimmung der UK gestellt. Die Akten werden der UK übergeben.

Anlage K064

Brief Molinari (THA) vom 9.10.1991 an UKPV. Bitte um Zustimmung zu den vorliegenden notariellen Verträgen zur Privatisierung des Aufbau-Verlages.

Anlage K065

Aktennotiz UKPV Hingst. Die Annahme der Aufbau-Verlag sei Eigentum der SED gewesen beruht allein auf der Existenz des Überführungsprotokolls.

Anlage K066

Schreiben BFL 14.10.1991. Die von der THA nach Abschluss des Vertrages bis Zugang der Genehmigung bekanntgegebenen "weiteren Entwicklungen" beziehen wir auf mögliche unkorrekte Lizenzabrechnungen. Hinweis auf Verantwortung des Altgesellschafters SED.

Anlage K067

Vermerk der UKPV vom 10.2.1993. Der Aufbau-Verlag ist ein Vermögensgegenstand des Kulturbunds. Umwandlung in GmbH i.A. der THA und Verkauf an die Investoren ist unwirksam. 

Anlage K068

Anfechtungserklärung vom 26.6.2007 zu den Kaufverträge über den Aufbau-Verlag wegen Verschweigens der Plusauflagenproblematik durch die THA.

Anlage K069

Zurückweisung der Anfechtungserklärung zu den Kaufverträgen über den Aufbau-Verlag durch die BvS am 21.7.2007.

Anlage K070

Anfechtungserklärung vom 16.6.2009 zu den Kaufverträgen vom 18./27.9.1991 und 24.11.1992 wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen u. a. der Nichtigkeit der Verträge.

Anlage K071

Schreiben der BFL GmbH vom 24.3.1992. Aufforderung zur Abgabe einer unbedingten Freistellungserklärung wegen der Plusauflagen des Aufbau-Verlages.

Anlage K072

Notarielle Urkunde vom 24.6.1992. Bedingte Freistellungserklärung der THA zu den Plusauflagen. Die Aufbau-Verlag GmbH wird verpflichtet, alle Ansprüche abzuweisen.

Anlage K073

Auflistung des Aufbau-Verlages über die nicht gezahlten Honorare für Plusauflagen

Anlage K074

Vermerk vom 2.10.1993 der THA zum Abschluss Vergleichsvertrag vom 24.11.1992. Heilung der nichtigen vorherigen Verträge gelungen.

Anlage K075

Protokoll der Besprechung der THA mit Vorstand Klintz vom 20.11.1992. Vorbereitung der Vergleichsverhandlungen über Verkauf Aufbau-Verlag. Hinweis auf die nur der THA bekannte Nichtigkeit der bisherigen Verträge. THA noch immer Gesellschafter. Planung der unbemerkten Heilung durch erneute Abtretung der Geschäftsanteile. 

Anlage K076

Nachtrag vom 5.3.1992 zum Protokoll Besprechung TLG mit OFD und THA. Molinari berichtet über Entscheidung der UKPV, dass die Grundstücke des Aufbau-Verlages nicht Parteivermögen waren. 

Anlage K077

Liegenschaftsblatt/Grundbuchblatt Französische Strasse 32 und 33. Eigentümer: Aufbau-Verlag

Anlage K078

Vermerk der UKPV vom 10.2.1993. Feststellung, der Aufbau-Verlag ist Eigentum des Kulturbunds. Überführung in Volkseigentum durch die SED unwirksam. Ebenso Umwandlung in GmbH i.A. und Verkauf durch die THA an die Investoren.

Anlage K079

Vermerk der UKPV vom 29.12.1992. Frau Smalla, Prokuristin Zentrag, bestätigt Aussage von Arno Lange, dass der Aufbau-Verlag Eigentum des Kulturbunds ist.

Am 12.1.1993 handschriftlicher Vermerk Hingst: Arno Lange legt dazu beiliegende Vereinbarung vor.

Anlage K080

Schreiben UKPV, Berger, and THA: Bezug auf Telefonat vom 8.3.1993. Aufbau-Verlag Eigentum des Kulturbunds. Ein erzielter positiver Kaufpreis steht dem Sondervermögen zu.

Anlage K081

Übersendung des Vorgangs Aufbau-Verlag durch Schreiben UKPV an THA vom 21.6.1993. Das Schreiben an die THA vom 10.3.1993 ist nicht beantwortet. Der Aufbau-Verlag war Eigentum des Kulturbunds. Ein positiver Kaufpreis steht dem Sondervermögen zu. Bitte um Auskunft. 

Anlage K082

Brief der Aufbau-Verlag GmbH vom 29.12.1993 an die THA. Hinweis auf Klage gegen Rowohlt und Bedenken des LG Hamburg zur Rechtsnachfolge der Aufbau-Verlag GmbH nach dem Aufbau-Verlag des Kulturbunds. Bitte um Abtretung von möglicherweise treuhänderisch verwalteten Rechten des Aufbau-Verlages der DDR. 

Anlage K083

Vermerk der UKPV zur Besprechung am 9.2.1994 mit der THA. Es wurde festgestellt, dass der Aufbau-Verlag ein Vermögensgegenstand des Kulturbunds ist. Übergabe in Volkseigentum und Umwandlung nach dem THG sind unwirksam. Aufbau-Verlag GmbH ist nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlages der DDR. Die Kaufverträge sind nicht erfüllt. Wirksamkeit des Verkaufs soll nach außen nicht in Frage gestellt werden. Ein positiver Kaufpreis steht dem Sondervermögen zu. Eventuelle Heilung der Verträge obliegt der Entscheidung der THA.

Anlage K084

Brief THA vom 11.2.1994 an Aufbau-Verlag GmbH: Der Aufbau-Verlag war nie Eigentum der SED, aber "offensichtlich" bereits am 1.1.1990 Volkseigentum. Die Kaufverträge sind erfüllt, weitere Abtretungserklärungen sind nicht erforderlich.

Anlage K085

Vermerk der UKPV vom 17.3.1994. Chronologische Übersicht Eigentumsentwicklung Aufbau-Verlag. Gründung und Erwerb des Aufbau-Verlages durch den Kulturbund. Gewinnabführung an den Kulturbund bis einschleßlich 1989. Es gibt keine Hinweise auf Übertragung des Aufbau-Verlages in Volkseigentum.

Anlage K086

Notiz UKPV, Berger, zum Telefongespräch wegen Plusauflagen mit Bernd F. Lunkewitz am 28.9.1994. Mitteilung an BFL, dass die Aufbau-Verlag GmbH eine "vermögenslose Hülle" ist. Eigentümer des Verlages ist noch immer der Kulturbund.

Anlage K087

Schreiben der BFL-GmbH vom 5.10.1994 an die THA. Forderung der Erfüllung des Kaufvertrages und der Verzögenrungsschäden bez. Aufbau-Verlag.

Anlage K088

Schreiben RA Schrader vom 24.10.1994. Übergabe eines Rechtsgutachten zum Eigentum am Aufbau-Verlag und Wirksamkeit der Kaufverträge. 

Annlage K089

Schreiben der BFL-GmbH vom 15.11.1994 zur fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages. Forderung auf Erfüllung des Kaufvertrages, Darlegung möglicher Verzögerungsschäden. Forderng des Ausgleichs von Schädigungen des Aufbau-Verlages des Kulturbunds. 

Anlage K090

Schreiben der THA vom 21.12.1994 an die BFL-GmbH. Zurückweisung der Forderungen auf Erfüllung der Kaufverträge und Ersatz der Verzögerungsschäden. Behauptung, der Aufbau-Verlag sei 1955 durch die Eintragung im HRC zu Volkseigentum geworden. Daher seien die Verträge erfüllt.

Anlage K091

Schreiben der THA vom 2.12.1994. Termin bei Fau Breuel nicht möglich. Übersendung eines angeblichen Angebots, die Geschäftsanteile der 1945 gegründeten Aufbau-Verlag GmbH an die durch Umwandlung am 1.7.1990 enstandene Aufbau-Verlag GmbH zu verkaufen und die durch Nichterfüllung enventuell tatsächlich entstandenen Schäden zu ersetzen.

Anlage K092

Vorschlag der THA zu einer Vereinbarung über Verkauf des Aufbau-Verlages. Danach verpflichtet sich die THA - unter Vorbehalt der Zustimmung der UKPV - die Aufbau-Verlag GmbH 1945 an die durch Umwandlung zum 1,7,1990 entstandene Aufbau-Verlag GmbH zu übertragen und - nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung der Eigentumsverhältnisse und der Schadensersatzpflicht der THA zum Ersatz der tatsächlich entstandenen Verzögerungsschäden.

Damit erklärt die THA, dass sie einer rechtskräftigen Entscheidung der Gerichte entsprechen wird. 

Anlage K093

Brief RA Schrader vom 5.12.1994 an Frau Breuel mit Darlegung der gescheiterten Privatisierung.

Anlage K094

Brief BFL vom 4.1.1995 an BvS. Vorwurf, der BvS läge bereits ein Gutachten vor, aber sie lasse ein neues, ihr "genehmes" Gutachten anfertigen.

Anlage K095

Fax BvS, R.U. Dreher vom 4.1.1995 an BFL: Zurückweisung des Vorwurfs, die BvS lasse ein neues, ihr "genehmenes" Gutachtens erstellen. Bitte um faire Verhandlungsführung.

Anlage K096

Schreiben RA Dr. Hohmann vom 13.12.1994. Begleitschreiben zum Gutachten vom 13.12.1994. Zugang bei R.U.Dreher am 15.12.1995. "Die THA steht auf verlorenem Posten".

Anlage K097

Gutachten Dr. Hohmann zu den Eigentumsverhältnissen des Aufbau-Verlags. Der Verlag war nie Volkseigentum, sondern ein organisationseigener Betrieb des Kulturbunds. Der Aufbau-Verlag konnte nicht nach dem THG umgewandelt werden.

Anlage K098

Schreiben RA Schlink vom 6.3.1995 an die BvS. Rechnung in Höhe von 30.000 DM für das gemeinsam mit RA Hohmann erstellte Gutachten.

Anlage K099

Schreiben der BvS vom 10.12.1995 an Dr. Hohmann. Keine "Kritik an dem Gutachten, das unter unserer Mitarbeit entstanden ist". 

Anlage K100

Schreiben der BvS vom 18.9.1995 an die UKPV zur Vermögenszuordnung der Grundstücke des Aufbau-Verlags. Bitte um Darlegung der Eigentumsverhältnisse.

Anlage K101

Vermerk UKPV, Berger, Telefonat am 4.10.1995 mit Bvs. Wegen Prozessrisiko Lunkewitz keine Antwort auf Fragen nach Wirksamkeit der Übertragung in Volkseigentum.

Anlage K102

Schreiben UKPV, Berger, vom 4.10.1995. Die Grundstücke Französiche Strasse sind 1966 wirksam Eigentum des Aufbau-Verlages geworden.

Anlage K103

Schreiben RA Christian R. Braun vom 27.9.1995 an BvS bez. Registerverfahren Aufbau-Verlag GmbH. Bericht über Vorlage von Akten aus dem VG Verfahren Kulturbund durch RA Schrader, die den von der BvS vorgetragenen Behauptungen diametral widersprechen.  

Anlage K104

Schreiben RA Christian R. Braun vom 6.10.1995 an BvS. Anfrage, ob es möglich ist, eine Stellungnahme der UKPV zu erhalten, dass ihre bisherigen Erkenntnisse nur vorläufig waren oder mit der die jetzt vorgelegten Aktenauszüge in sonstiger Weise relativiert werden können.

Anlage K105

Kurzmitteilung der BvS vom 9.10.1995 an RA Braun: "Es ist vor allem darauf abzustellen, dass Herr Berger eine `Privatmeinung` vertritt.

Anlage K106

Vermerk UKPV, Berger vom 9.10.1995: Ein Beschluss der UKPV zu den Eigentumsverhältnissen des Aufbau-Verlags wurde nicht gefasst. Weitere Behauptung: durch das Abkommen vom 13.12.1993 wurden Aufbau-Verlag und Rütten & Loening zusammengelegt. Im Rahmen dieses Fusionsvorgangs ist das Eigentum am Aufbau-Verlag auf die SED übergegangen. 

Anlage K107

Schriftsatz RA Braun vom 6.11.1995 an das LG Berlin. Vorlage des Vermerks Berger vom 9.10.1995 zum angeblichen "Fusionsvorgang" mit dem der Aufbau-Verlag mit dem Verlag Rütten & Loening verschmolzen und Eigentum der SED geworden sein soll.

Anlage K108

Schreiben Dr. Glücksmann vom 12.10.1990 an Magistrat von Berlin. Anmeldung von Vermögensansprüchen des Kulturbunds auf den Aufbau-Verlag und das Grundstück Französische Strasse.

Anlage K109

Schreiben Dr. Glücksmann vom 18.9.1991 an die THA. Zustimmungserklärung des Kulturbunds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. A. unter Vorbehalt der Entschädigung statt Rückgabe. 

Anlage K110

Schreiben des Kulturbunds vom 28.2.1995 an die BvS. Anfechtung der Zustimmungserklärung des Kulturbnds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Die fälschliche Annahme der Enteignung 1995 war Grundlage der Zustimmungserklärung.

Anlage K111

Schreiben der THA vom 6.3.1995 an die UKPV zur Übersendung eines Entwurfs des Verwaltungsakts zur Verweigerung der Zustimmung der BvS zum Verkauf des Aufbau-Verlags durch den Kulturbund. Bitte um Einvernehmen der UKPV durch Eilentscheidung.

Anlage K112

Verwaltungsakt der BvS vom 6.3.1995. Ablehnung des Antrags des Kulturbunds vom 1.3.1995 auf Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages. Der Kaufvertrag sei auf eine unmögliche Leistung gerichtet.

Anlage K113

Vermerk UKPV, Berger. Notiz 7.3.1995: Prof. Papier über Hintergrund Klage Lunkewitz/BvS wegen Aufbau unterrichtet und Bitte um Eilentscheidung angekündigt.

Anlage K114

Fax UKPV, Berger, vom 8.3.1995 um 10 Uhr 01. Übersendung 19 Seiten zum Entwurf der Eilentscheidung zum Verkauf des Aufbau-Verlages durch den Kulturbund.

Anlage K115

Gesprächsnotiz UKPV, Berger, vom 8.3.1995, 11 Uhr: Prof. Papier trifft die vorgeschlagene Eilentscheidung, ohne das es der Rücksendung der vorbereiteten Entscheidung bedarf. 

(Nachtrag: Prof. bitte Herrn Berger um Rückruf am Nachmittag wegen Anregung, vorsichtshalber zu genehmigen.)

Anlage K116

Eilentscheidung der UKPV vom 7.3.1995. Zusendung der Eilentscheidung an die BvS am 8.3.1995 um 12 Uhr.

Anlage K117

Fax UKPV, Berger, an die BvS: Übersendung Eilentscheidung der UKPV am 8.3.1995 um 13 Uhr 58.

Anlage K118

Am 9.3.1995 erfolgt die Zustellung des Verwaltungsakts der BvS zur Ablehnung des Antrags des Kulturbunds zum Verkauf des Aufbau-Verlages. 

Anlage K119

Schreiben BvS vom 10.3.1995 an UKPV, Berger. Übersendung des Verwaltungsakts der Bvs vom 8.3.1995 zur Ablehnung des Antrags des Kulturbunds zum Verkauf des Aufbau-Verlages.

Anlage K120

Schreiben der BvS vom 14.11.1996 an die vom Kulturbund mandatierten RAe Türk: Aufforderung zur Übersendung des Zusatzvertrags zum Kaufvertrag über den Aufbau-Velag, da dieser "zweifellos" zum Altvermögen des Kulturbunds gehört.

Anlage K121

Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem VG Berlin am 29.11.1999. Beklagte BvS erklärt, dass zu dem Verkauf des Aufbau-Verlags keine Zustimmungserfordernis besteht. 

Anlage K122

Prozesserklärung der UKPV vom 14.12.1999: Zustimmung zur Prozesserklärung der BvS zum Verkauf des Aufbau-Verlages. 

Anlage K123

Zustimmung des Vorstands der BvS zur Prozesserklärung des Vertretes der beklagten BvS, dass eine Zustimmungserfordernis zum Verkauf des Aufbau-Verlags durch den Kulturbund nicht besteht.

Anlage K124

Schreiben RA Schrader vom 9.5.2008 an die BvS. Aufforderung Leistung von Schadensersatz und Aufnahme von Verhandlungen zur Schadensbeseitigung. Hinweis auf die Insolvenzgefährdung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH.

Anlage K125

Beschluß des AG Charlottenburg vom 2.6.2008 zur Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH.

Anlage K126

Gutachterstellungnahme vom 15.12.2009 zur Wirksamkeit der Verträge vom 18./27.9.1991 und 24.11.1992.

Anlage K127

Auszug aus der vorläufigen Insolvenztabelle Aufbau-Verlagsgruppe GmbH. Angemeldete Ansprüche der BFL-Beteiligungsgesellschaft 48.400.000 €.

Anlage K128

Notarielle Urkunde vom 27.9.1991. Die Berufung von Elmar Faber als Geschäftsführer der Aufbau-Verlag GmbH bedarf der Genehmigung der THA.

Anlage K129

Aktennotiz Dr. Greuner zum Anruf Molinari am 27.9.1991 nach Protokollierung des Kaufvertrages über die Aufbau-Verlag GmbH i. A.

Anlage K130

Auszug aus ZIP bez. Geltung von AGB Bestimmung bei Kaufverträgen mit der THA. Kritik an Fehlentwicklungen der Rechtsprechung.

Anlage K131

Auszug aus Kommentierungen zur Rechtsprechung bez. Verträge mit der THA.

Anlage K132

Notarielle Urkunde vom 18.9.1991 zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. A. an Bernd F. Lunkewitz

Anlage K133

Schreiben KG vom 103.2010

Anlage K134

Schreiben LG Berlin vom 15.2.2010.

Anlage K135

Verfügung KG vom 4.3.2010. Terminsverlegung

Anlage K136

Urkunde 60/45 des Notars Harald Graser, Berlin, vom 29.10.1995. Angebot der Gesellschafter der Aufbau-Verlag GmbH: Klaus Gysi, Kurt Wilhelm und Otto Schiele zur Übertragung ihrer Gesellschaftsanteile an den Kulturbund.

Anlage K137

Eintrag zur Interflug GmbH im HRB 35235 beim AG Charlottenburg

Anlage K138

Eintrag im HRB 35235 zur Erlöschung der Interflug GmbH

Anlage K139

Notarielle Urkund 451/1990 Notarin Ute Gentz vom 14.6.1990. Abtretung der Gesellschaftsanteile an der Interflug GmbH an die THA.

Anlage K140

Gesellschafterbeschluss der THA vom 1.3.1991 zur Auflösung der Interflug GmbH.

Anlage K141

Brief der BSV Verw. GmbH vom 22.9.2005 an AG Charlottenburg zu HRB 35235: Die Gesellschaft ist erloschen.

Anlage K142

Abruf 2.8.2010 zum Registerinhalt zu BSV GmbH HRB 36824, AG Berlin Charlottenburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Unternehmen der BvS. Erbringung von Dienstleistungen für die BvS und/oder die Bundesrepublik Deutschland.

Anlage K143

Rechenschaftsbericht vom 25.3.1966 über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage in 1965. HV Verlage im MfK.

Anlage K144

Bilanz der organisationseigenen Verlage zum 31.12.1965.

Anlage K145

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1970.

Anlage K146

Bilanz der organisationseigenen Verlage zum 31.12.1970.

Anlage K147

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1975.

Anlage K148

Bilanz der organisationseigenen Verlage zum 31.12.1975.

Anlage K149

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1980

Anlage K150

Bilanz der organisationseigenen Verlage zum 31.12.1980.

Anlage K151

Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1982.

Anlage K152

Bilanz der organisationseigenen Verlage zum 31.12.1982.

Anlage K153

Bescheid der BvS an den Kulturbund zur treuhänderischen Verwaltung.

Anlage K154

Schreiben des Kulturbunds an das Stadtbezirksgericht Berlin Mitte  vom 27.9.1990. Antrag auf Registrierung im Vereinsregister.

Anlage K155

Urkunde vom 18.5.1990. Registrierung des Kulturbunds im Vereinsregister.

Anlage K156

Text des Gesetzes der DDR über Vereinigungen.

Anlage K157

Auszug aus "Wer war Wer in der DDR" zu Klaus Höpcke.

Anlage K158

Auszug aus Neue Justiz, Jahrgang 1967

Anlage K159

Auszug aus Gesetzesblatt der DDR Teil 1 Nr. 3 vom 25.4.1963.

Anlage K160

Auszug aus Teil 1 Nr. 4 Gesetzesblatt der DDR vom 25.4.1963.

Anlage K161

Gesetzesblatt DDR 27.9.1974 Teil 1 Nr. 47.

Anlage K162

Auszug Neue Justiz Jahrgang 1960.

Anlage K163

Auszug Neue Justiz Jahrgang 1961.

Anlage K164

Gliederung zum Schriftsatz vom 

Anlage K165

Historischer Auszug HRC Blatt Nr. 538 zum Aufbau-Verlag.

Anlage K166

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26.5.1992. Jugendheim GmbH/THA

Anlage K167

Schriftsatz KPMG vom 26.5.2010. Antrag auf Abweisung der Klage Lunkewitz/BvS.

Anlage K168

Rechenschaftsbericht des Aufbau-Verlages 1964 am am 24.2.1965.

Anlage K169

Rechenschaftsbericht des Aufbau-Verlages 1984 vom 25.2.1985.

Anlage K170

Rechenschaftsbericht des Aufbau-Verlages 1987 vom 24.2.1988.

Anlage K171

Bestätigungder Zentralen Revisionskommission der SED zur Verwalltung der pareieigen Verlage aufgrund der Vereinbarung vom 28.12.1962.

Anlage K172

Historischer Auszug HRC Blatt 507 zu Rütten & Loening

Anlage K173

Auszug Rütten & Loening HRB 37765 AG Charlottenburg

Anlage K174

Schreiben PDS 10.4.1995 zu den Eigentumsverhältnissen des Aufbau-Verlages. Der Verlag war nie Eigentum der SED. Die Übergabe in Volkseigentum geschah irrtümlich.

Anlage K175

Abschrift eines Briefes vom 6.4.1924 von Dr. Joseph Goebbels an den Verlag Rütten & Loening.

Anlage K176

Notarielle Urkunde vom 24.3.1952 der Notarin Ingeburg Gentz. Gründung und Geselschaftsvertrag der Rütten & Loening GmbH.

Anlage K177

Restitutionsantrag von Heinrich Oswalt vom 3.10.1990 zum Verlag Rütten & Loening.

Anlage K178

Bestätigungsschreiben AROV zur Reg. Nr. 43750 91 vom 9.1.1992 an Heinrich Oswalt zu Rütten & Loening.

Anlage K179

Vergleichsvertrag BvS/Kulturbund vom 8.7.1999 über das Altvermögen des Kulturbunds unter Ausklammerung des Aufbau-Verlages.

Anlage K180

Schreiben der BvS vom 20.4.2010 an den Notar Gunter Schenckel bez. Verfahren vor dem OLG Dresden. Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e. V. nach dem Kulturbund der DDR.

Anlage K181

Schreiben der BvS an das AG Dresden. Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e. V. nach dem Kulturbund der DDR.

Anlage K182

Schreiben des Insolvenzverwalters Voigt-Salus an RA Schrader mit Aufforderung an BFL-GmbH zur Zahlen von 4.32 Mio. € aus Finanzplan. 

Anlage K183

Aufforderung des Insolvenzverwalters Voigt-Salus an Bernd F. Lunkewitz zur Zahlung von 1.713 Mio € aus Finanzplan

Anlage K184

Urteil des OLG Frankfurt vom 12.7.2007. Aufbau-Verlag/Lunkewitz

Anlage K185

BGH Beschluss Zurückweisung der Revision der ehemaligen Aufbau-Verlag GmbH HRB 4001 gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 27.9.2010. Diese Gesellschaft ist erloschen.

Anlage K186

Gliederung zum Schriftsatz der Klägerin

Anlage K187

Statut für den Aufbau-Verlag, Verlag des Deutschen Kulturbunds, vom 1.1.1961.

Anlage K188

Begleitschreiben des DKV vom 19.1.1961 zum Entwurf des Statuts mit Bitte um Unterschrift des Präsidenten des Kulturbunds.

Anlage K189

Schreiben Aufbau-Verlag vom 4.2.1961. Übersendung des Statuts an den Kulturbund.

Anlage K190

Schrebein DKV vom 3.31961 an Aufbau-Verlag. Übersendung des Statuts als das "Grundlegende Dokument für die Verlagsarbeit."

Anlage K191

Schriftsatz der KPMG von 26.5.2010 für die BvS. Antrag auf Abweisung der Klage Lunkewitz/BvS.

Anlage K192

Schreiben Roland Berger vom 21.5.1991 an die THA. Konzept zur Privatisierung des Aufbau-Verlages.

Anlage K193

Urteil des OLG Hamm vom 9.10.1962 im Namensstreit Rütten & Loening/Rütten & Loening.

Anlage K194

Urteil des LG Bielefeld vom 1.3.1962 in Sachen Namensstreit Rütten & Loening

Anlage K195

Empfangsbekenntnis RA Frantzen zur Entscheidung Bundesverwaltungsgericht vom 25.11.2009. Ablehnung Restitution Rütten & Loening.  

Anlage K196

Mitteilung LAROV vom 3.9.1991 zum Vermögensanspruch des Aufbau-Verlages des Kulturbunds. Vermerk Dr. Greuner: nichts veranlassen.

Anlage K197

Auskunft LAROV vom 6.9.1991 zu den Grundbucheintragungen Französische Strasse 32 und 33. Kulturbund und Aufbau-Verlag.

Anlage K198

Urkunde des Notars D. Müller, UR 227/1991 zum Verkauf der Grundstücke des Aufbau-Verlags an die THA. 

Anlage K199

Schreiben des Aufbau-Verlages vom 2.7.1990 zu Anträgen auf Eintragung des Aufbau-Verlags, des Verlags Rütten & Loening und des Aufbau-Taschenbuchverlags in das Handelsregister. 

Anlage K200

Schreiben des Aufbau-Verlags vom 24.7.1990 an die THA. Vermögensaufstellung

Anlage K201

Schreiben des Aufbau-Verlags GmbH i. A. vom 13.7.1990 an die THA zur Übersendung eines Dokuments zum Autorenrat.

Anlage K202

Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH i. A. vom 1.10.1990 an die THA. Thema: Umwandlung des Aufbau-Verlages in eine GmbH.

Anlage K203

Kreditantrag des Aufbau-Verlags vom 7.1.1991 auf Bürgschaft der THA. 

Anlage K204

Auszug aus "Wirtschaftsstrafrecht" Informationen zu Dr. Hans Richter. THA Stabsstelle für besondere Aufgaben.

Anlage K205

Auszug aus "Wirtschaftsrecht", DDR 1985.

Anlage K206

Jahresbericht des Aufbau-Verlages für das Jahr 1955. "Der Aufbau-Verlag ist der Verlag des Kulturbunds zur demokratischen Erneuerung Deutschlands."

Anlage K207

Jahresbericht des Aufbau-Verlages für das Jahr 1956. "Der Aufbau-Verlag ist der Verlag des Kulturbunds zur demokratischen Erneuerung Deutschlands."

Anlage K208

Fristlose Kündigung des Kulturbunds vom 11.3.1957 gegen Walter Janka.

Anlage K209

Schreiben des Aufbau-Verlages vom 28.3.1958 an den Kulturbund zur Kündigung der zus. Altersversorgung Walter Janka.

Anlage K210

Auszug aus Zivilrecht der DDR. Berlin 1958.

Anlage K211

Arbeitsrichtlinie Nr. 3 vom 6.1.1964. Der Verlag Rütten & Loening bleibt als juristische Person weiter bestehen.

Anlage K212

Gewinnabführung des Aufbau-Verlages an den Kulturbund.

Anlage K213

Haushaltsplan des Kulturbunds für 1971.

Anlage K214

Finanzanalyse des Deutschen Kulturbunds für das Jahr 1970.

Anlage K215

Verlagsabführungen des Aufbau-Verlags an den Kulturbund 1970

Anlage K216

Verlagsabführungen 1970 des Aufbau-Verlages in Höhe von 1.69.000 M an den Kulturbund.

Anlage K217

Verlagsabführungen des Aufbau-Verlages an den Kulturbund

Anlage K218

Verlagsabführungen des Aufbau-Verlages an den Kulturbund.

Anlage K219

Verlagsabführungen des Aufbau-Verlages an den Kulturbund.

Anlage K220

Verlagsabführungen des Aufbau-Verlages an den Kulturbund.

Anlage K221

Verlagsabführungen des Aufbau-Verlages an den Kulturbund.

Anlage K222

Bestätigungs des Finanzplans 1986 des Kulturbunds durch das ZK der SED vom 20.12.1985. Bestätigung der Verlagsabführungen in Höhe von 1.690.000 M DDR.

Anlage K223

Analge 2 zum Tauschvertrag über Grundstücke Französische Straße 32, 33 und Taubenstraße 10.

Anlage K224

Fax der BvS an RA Heukung am 11.10.1995. Seite 4 der Auflistung 1966 vertraglich zwischen SED und Ministerrat der DDR getauschter Grundstücke, auch für Aufbau-Verlag und Verlag Kultur und Fortschritt.

Anlage K225

RAe Heuking am 20.10.1995 an Bv: Der Entwurf des mit Dr. Hohmann beratenen Schriftsatzes wurde dem Registergericht vorgelegt.

Anlage K226

Auszug aus dem Kommentar zum Vertragssystem der DDR.

Anlage K227

Bestätigung der THA vom 13.11.1990 an den Kulturbund betreffs der Restitutionsansprüche des Kulturbund, dass die THA bis zur entgültigen Klärung der Eigentumsverhältnisse jegliche Rechtsgeschäfte unterlässt, die den Interessen des wahren Eigentümers entgegenstehen.

Anlage K228

Schreiben Dr. Glücksmann vom 21.2.1991 an die BvS. Er bietet zahlreiche Beweise für das fortbestehden Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag an und bittet um Anhörung.

Anlage K229

Schreiben Dr. Greuner, THA, and Dr. Glücksmann. Nach Rücksprache mit Elmar Faber erklärt er, "die THA muss sich auf den Standpunkt stellen, daß die Gründung des Aufbau-Verlages als GmbH i. A. rechtens ist. Eine Rückgabe an den Kulturbund ist ein Thema, mit dem ich mich nicht zu befassen habe."

Anlage K230

Brief Walter Ulbricht vom 27.10.1969. Gratulation zum 125jährigen Bestehens des Verlages Rütten & Loening.

Anlage K231

Klaus Gysi, Minister für Kultur der DDR, Gratulationsschreiben vom 27.10.1969 zum 125jährigen Bestehens des Verlages Rütten & Loening.

Anlage K232

Auszug aus dem Almanach 125 Jahre Rütten & Loening, 1969.

Anlage K233

Hinweisbeschluss BGH 2 ZR 135/10 vom 12.7.2011. Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 12.7.2007. Die 1945 gegründete Klägerin ist 1955 erloschen.

Anlage K234

Beschluß des 12. Senats des KG vom 16.12.2013 zu 12 W 32/12 84 HRB 35991 zur Löschung der HR Eintragung der angeblichen Umwandlung des Aufbau-Verlags im Handelsregister. Feststellung, dass die SED nicht Eigentümerin des Verlages war. Die Eintragung der Umwandlungsvermerke ist unzulässig. Die Löschung dieser Eintragungen wird verfügt.

Anlage K235

Beschluss des 1. Senats des KG: der Beschluss des AG Charlottenburg zur Löschung der Eintragung der Umwandlung des Aufbau-Verlags im HR wird aufgehoben. Nach Ansicht des Senats kann nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass die SED Eigentümerin des Aufbau-Verlages war.

Anlage K236

Auszug Verfassung der DDR vom 7.10.1947.

Anlage K237

Auszug Verfassung der DDR 1982. "Enteignung von sozialistischem Eigentum ist ausgeschlossen".  

Anlage K238

Schreiben des MfK vom 18.4.1990 an den Aufbau-Verlag. Übersendung des Übernahme/Übergabeprotokolls mit Hinweis auf Widerspruch zu der die nicht vereinbarten, nachträglich von der SED eingefügten Kaufpreisklausel.

Anlage K239

Auszug aus Kommentar zum Zivilgesetzbuch der DDR.

Anlage K240

Auszug aus "Zivilrecht der DDR", 1981.

Anlage K241

Rechnung über Kauf der Bücher "THA 1990-1994." 

Anlage K242

Umfangreicher Auszug aus "Handbuch Privatisierung der THA"

Anlage K243

Auszug aus "Dokumentation 1990-1994 THA"

Anlage K244

Schadensdarstellung der BFL GmbH vom 2.4.2008 hinsichtlich Erwerb des Aufbau-Verlages

Anlage K245

Auszug DDR Handbuch. Herausgegeben vom Ministerium für innerdeutsche Beziehungen. 

Anlage K246

Auszug aus Bundestag Drucksache 13/11353 Bericht der UKPV, Aufgaben und Struktur der Kommission. 

Anlage K247

Auszug aus Dokumentation 1990 - 1994 THA. Grundsätze über Zusammenarbeit zwischen THA und UKPV.

Anlage K248

Auszug aus Drucksache Deutscher Bundestag 13/11353 vom 24.8.1998. Bericht der UKPV zum Kulturbund/Aufbau-Verlag

Anlage K249

Schreiben der THA vom 11.2.1994 an Aufbau-Verlag zur Bitte von Abtretung von Rechten des Aufbau-Verlags DDR. Antwort: Aufbau war nicht Eigentum der SED, aber "offensichtlich" am 1.1.1990 bereits Volkseigentum. 

Handschriftlicher Vermerk: "Dieser Entwurf wurde heute wörtlich mit Herr Berger, UK, und Dr. Fischer, VM Z 1, abgestimmt.

Anlage des Klägers K250

Schreiben RAe Heuking vom 20.10.1995. Übersendung eines Schriftsatzes nach Absprache mit Dr. Hohmann an das AG Charlottenburg in der Registersache Aufbau-Verlag.

Anlage K251

Aufstellung vom 1.6.2013 zur Vorlage bei Gericht. Eine Liste der wichtigsten vertragswesentlichen Sachverhaltsinformationen, die von der Beklagten nicht offengelegt oder wissentlich falsch dargestellt wurden.

Anlage K252

Enteignungsurkunde vom 15.7.1948 für den Verlag Rütten & Loening 

Anlage K253

Alliierte Rückerstattungsgesetze vom 18.12.1947 für die Amerikanische Zone.

Anlage K254

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. Nr. 21. 1948. Ausführungsverordnung zum Alliierten Rückerstattungsgesetz.

Anlage K255

Schreiben der Gestapo an Oberfinanzpräsidenten Frankfurt. Einziehung des Vermögens des Juden Wilhelm Ernst Israel Oswalt zu Gunsten des Deutschen Reiches.

Anlage K256

Entschädigungsantrag der Fam. Becker/Oswalt nach BEG an das Wiedergutmachungsamt der Stadt Frankfurt. Kenntnis vom Verbleib des Verlages Rütten & Loening erst 1954. 

Anlage K257

Zurückweisung des Rückerstattungsanspruchs von Adolf Neumann bez. Rütten & Loening. Die Zuständigkeit des Wiedergutmachungsamt Berlin ist nicht gegründet.

Anlage K258

Auszug aus Dokumentation THA 1990 -1994 Stabsstelle

Anlage K259

Auszug aus "Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe". Nomos Verlag.

Anlage K260

Nachtrag 1991 zur Bibliographie des Aufbau-Verlages 

Anlage K261

Nachtrag 1991 zur Bibliographie des Verlages Rütte & Loening.

Anlage K262

Thesen zum Unternehmenskonzept Aufbau-Verlag vom 13.9.1991.

Anlage K263

Aufstellung vom 16.9.1991 über dem Aufbau-Verlag vorliegende nicht bezahlte, fällig Rechnungen zum 1.8.1991 

Anlage K264

Urteil des KG vom 14.9.1995 Klage Erben Heinrich Mann/Aufbau-Verlag wegen Plusauflagen.

Anlage K265

Auszug aus Thomas Mann, Erzählungen 1955; Impressung Lizenznummer 301

Anlage K266

Balzac, Romane, 1965. Impressum Lizenznummer 301

Anlage K267

Balzac, Geschichte der Dreizehn. 1976. Impressum Lizenznummer 301

Anlage K268

Bertholt Brecht, Werke, 1988. Impressum Lizenznummer 301.

Anlage K269

Rundschreiben MfK, Klaus Höpcke, vom 30.6.1989  an die von der HV verwalteten Verlage. Im Auftragsschreiben an Druckerein ist die Lizenznummer anzugeben.

Anlage K270

Deutsch Nationalbibliothek. Bestätigung vom 20.2.2018: In allen Büchern des Aufbau-Verlages von 1951 bis 1989  ist die Lizenznummer 301 angegeben.

Anlage K271

Vorlage Minister für Kultur an Ministerrat vom 5.12.1962. Beschluss zur Bildung der HV Verlage ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Verlagen.

Anlage K272

Beschluss des Ministerrats vom 21.12.1962 zur Bildung der HV Verlage.

Anlage K273

Gesetzesblatt der DDR vom 4.1.1963. Veröffentlichung Auszug zum Beschluss der Bildung einer HV Verlage.

Anlage K274

Auszug aus Arbeitsordung vom 1.7.1964 für den "Aufbau-Verlag als Verlag des Deutschen Kulturbunds."

Anlage K275

Brief Aufbau-Verlag vom 10.12.1964 an den Kulturbund. Vorschlag zur Bildung eines Beirats für den Aufbau-Verlag und den Verlag Rütten & Loening.

Anlage K276

Brief Aufbau-Verlag vom 10.12.1964 an die HV Verlage. Vorschlag zur Bildung eines Beirats für den Aufbau-Verlag und den Verlag Rütten & Loening.

Anlage K277

Liste der für den Beirat vorgeschlagenen Mitglieder. 

Anlage K278

Schreiben des MfK vom 7.1.1965 an den Aufbau-Verlag. Zustimmung zur Bildung eines Beirats für die Verlage.

Anlage K279

Brief des Kulturbunds vom 19.1.1965 an die HV Verlage. "Das Präsidium des Deutschen Kulturbundes hat für seinen Verlag, den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar, einen Beirat berufen".

Anlage K280

Brief der HV Verlage vom 23.1.1965 an den Deutschen Kulturbund. Der Leiter der HV Verlage erklärt seine Bereitschaft, in dem Beirat mitzuwirken.

Anlage K281

Brief des Instituts für Gesellschaftswissenschaft beim ZK der SED vom 2.2.1965 an den Kulturbund und den Aufbau-Verlag. Der Leiter, Werner Mittenzwei, erklärt sich zur Mitarbeit bereit.

Anlage K282

Brief Karl Marx Univesittät, Prof. Dr. Dietze, vom 26.1.1965. Zusage zur Mitarbeit im Beirat.

Anlage K283

Brief Erwin Strittmatter vom 28.1.1965. Zusage zur Mitarbeit im Beirat.

Anlage K284

Protokoll der Beiratssitzung vom 9.6.1965.

Anlage K285

Verlagskartei des Justizariats des MfK für den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar. Eigentumsform: organisationseigener Betrieb des Kulturbunds.

Anlage K286

Brief des MfK vom 6.5.1963 an den Aufbau-Verlag wegen Übernahme der Gesellschaftsanteile an der Phillip Reclam jun. OHG.

Anlage K287

Brief HV Verlage vom 27.9.1963 an den Aufbau-Verlag zur Übernahme der staatlichen Verwaltung des Verlages Phillip Reclam jun.

Anlage K288

Handelsregistereintragung vom 25.8.1964 zu HRA 10043 Verlag Phillip Reclam jun. Leipzig. Rechtsträger ist der Aufbau-Verlag.

Anlage K289

Schreiben der Deutschen Investitionsbank vom 6.9.1967 an Handelsregister Leipzig. Anmeldung Kapitalerhöhung durch Aufbau-Verlag. 

Anlage K290

Schreiben des Verlages Phillip Reclam jun. vom 20.12.1989 an den Aufbau-Verlag. Da der Aufbau-Verlag kein Volkseigener Betrieb ist müssen die staatlichen Anteile der OHG an einen zulässigen Gesellschafter übertragen werden. Kopien dieses Schreibens an Staatsbank der DDR, Rat der Stadt Leipzig, Rat des Bezirks Leipzig, MfK, HV Verlage.  

Anlage K291

Schreiben des MfK vom 27.3.1990 an den Aufbau-Verlag. Hinweis auf des Schreiben des Reclam Verlages vom 20.12.1989. Bitte um Mitwirkung und gemeinsame Klärung.

Anlage K292

Protokollnotiz Besprechung Aufbau-Verlag und Reclam Verlag vom 4.5.1990. Der Aufbau-Verlag ist damit einverstanden, die Anteile am Reclam Verlag an die Treuhandanstalt abzutreten.

Anlage K293

5. Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag des Verlages Phllip Reclam jun. OHG vom 31.5.1990. Der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar überträgt die bisher von ihm verwalteten staatlichen und volkseigenen Anteile an der Verlag Phillip Reclam jun. OHG auf die THA.

Anlage K294

Urkunde 102/2018 des Notars Günther Hädinger vom 15.10.2018. Eidesstattliche Versicherung von Klaus Höpcke.

Anlage K295

Rechtsgutachten zur Anwendbarkeit des § 306 BGB a. F. von Dr. Hans Gerhard Ganter, Vors. Richter am BGH a. D.

Anlage K296

Zusammenfassende Darlegung der Eigentumsverhältnisse an den Verlagen Aufbau-Verlag und Rütten & Loening vom 17.5.2019.

Anlage K297

Schreiben Dr. Kossack vom 29.9.1991 an Bernd F. Lunkewitz zum Kaufvertragsabschluss über den Aufbau-Verlag vom 27.9.1991. Bemerkungen zu weiteren Tätigkeit von Elmar Faber für den Aufbau-Verlag.

Anlage K298

Brief Dr. Wechsler vom 2.10.1991 an Bernd F. Lunkewitz. Abwicklung Kauf des Aufbau-Verlages. Behandlung Elmar Faber.

Anlage K299

Vermerk Klemens Molinari, THA, vom 26.3.1992 wegen Schreiben von Bernd F. Lunkewitz vom 25.3.1992. Behauptung, er habe Lunkewitz persönlich angesprochen und vertraulich über das "Problem Plusauflagen, soweit es für uns erkennbar war, informiert."

Damit gesteht er die vorvertragliche Kenntnis der Plusauflagen.

Anlage K300

Protokoll der Durchsuchung des Aufbau-Verlags am 7.10.1991. Anwesend Frau Rieger als Vertreterin der THA (Gesellschafter).

Anlage K301

Auszug aus dem Buch "ich habe einen Anschlag auf Sie vor" Christoph Hein, Faber & Faber.

Anlage K302

Schreiben der HV Verlage vom 11.2.1964 and den Aufbau-Verlag. Darlegung "finanzmäßige und Buchhalterische Durchführung der Profilierung.

Anlage K303

Beschlussvorlage der UKPV vom 16.8.1994 zur Verweigerung des Einvernehmens der UKPV zum Beschluss des Vorstands der THA zur Begleichung der Plusauflagen aus dem SED Vermögen. Begründung: der Aufbau-Verlag war organisationseigener Betrieb des Kulturbunds.

Anlage K304

Protokoll der 52. Sitzung der UKPV. Kein Einvernehmen zum Beschluss des Vorstands der THA, die Plusauflagen aus dem Vermögen der SED zu bezahlen.

Anlage 305

Schreiben des BADV zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen des Kulturbund v. V. zum Aufbau-Verlag vom 11.10.1990

Anlage K306

Auftrag des Präsidenten des Kulturbunds zur Eintragung des Aufbau-Verlages in das Register der volkseigenen Wirtschaft.

Anlage K307

Antrag der Geschäftsleitung der Aufbau-Verlag GmbH zur Eintragung des Verlages als ein den volkseigenen Betrieben gleichgestellten Betrieb (Unternehmen des Kulturbunds) in das Register der volkseigenen Wirtschaft.

Anlage K308

Anlage vom 28.3.1955 zum Antrag vom 25.3.1955 zur Eintragung des Aufbau-Verlages in des HRC. Übergeordnetes Organ ist das vom Kulturbund vertraglich beauftragte Druckerei- und Verlagskontor.

Anlage K309

Die zur Vertretung des Betriebes berechtigten Personen: Walter Janka, Karl Kneschke

Anlage K310

Erklärung: der Verlag wird vertreten durch den Verlagsleiter Walter Janka allein oder durch den Bundessekretär (Geschäftsführer) Karl Kneschke gemeinsam mit eines jeweils vom Verlagsleiter zu bestellenden Bevollmächtigten.

Anlage K311

5.4.1955: Eintragung des Aufbau-Verlages in das HRC

Anlage K312

Verfassung der DDR

Anlage K313

Rechtsträgernachweis des Aufbau-Verlages für das Grundstück Französische Straße 32 vom 19.4.1955.

Anlage K314

Auszug aus DDR Handbuch, herausgegeben vom Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen. Band 2, 3. überarbeitete Auflage. 1985

Anlage K315

Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Ablehnung des vermögensrechtlichen Antrag zum Aufbau-Verlag vom 11.10.1990.

Der Kulturbund war rechtmäßiger Eigentümer des Aufbau-Verlages in der DDR und hat sein Eigentum nicht verloren. Er hat den Geschäftsbetrieb mit allen Rechten und Vermögen an den Verleger Bernd F. Lunkewitz verkauft und wirksam übertragen.

Anlage K316

Bearbeitungsvermerk Dr. Richter, Stabsstelle, Direktorat Recht: Die Kripo sowie Herr Molinari haben berichtet, der Aufbau-Verlag stehe unmittelbar vor dem Verkauf. Der Geschäftsführer, Herr Faber, hat durch Raubdrucke 25 Millionen DM Schaden verursacht. Hohe ehemalige SED-Funktionäre sind involviert. Mitteilung an Dr. Balz, Dr. Sinnecker, mündlich.

Anlage K317

Beweismittel der Kripo, gefunden im Büro Dr. Bartsch: Schreiben Dieter Lange an Klaus Höpcke (und Arno Lange) über die Raubdrucke von Aufbau und Volks & Welt in Höhe von ca. 1 Millionen DM jährlich.

Anlage K318

Vermerk Frau Riegger, Direktorat Recht: Laut Mitteilung der Kripo ist der Schaden aus Raubdrucken ca. 1 Millionen DM pro Jahr.

Anlage K319

Schreiben des BADV vom 31.4.2021 an den Kulturbund: Vorschlag zur Rücknahme des Antrags auf Restitution des Aufbau-Verlags weil der Kulturbund dieses Eigentum in der DDR nicht verloren hat.

Anlage K320

Vollmacht des KB vom 23.8.2021 für RA Bernd Schrader wg. BADV/Aufbau

Anlage K321

Schreiben des BADV vom 21.12.2021 an RA Schrader

Anlage K322

Entwurf zum ablehnenden Bescheid des BADV an den Kulturbund wg. Restitution Aufbau-Verlag, da der Kulturbund das Eigentum am Aufbau-Verlag in der DDR nicht verloren hat.

Anlage K323

Begleitschreiben zum Vermerk RA Schrader an das BADV vom 23.2.2022

Anlage K324

Vermerk RA Schrader vom 23.2.2022 zum Bescheid des BADV wg. Aufbau-Verlag / Kulturbund

Anlage 325

Schreiben des BADV vom 17.3.2022 an RA Schrader zum Bescheid an den Kulturbund.

Anlage K326

Schreiben RA Schrader vom 29.3.2022 an das BADV wg. Bescheid Aufbau-Verlag an den Kulturbund.

Anlage K327

Begleitschreiben zum Bescheid des BADV vom 21.4.2022 wg. Aufbau-Verlag an den Kulturbund.

Anlage K328

Bescheid des BADV wg. Restitution Aufbau-Verlag des Kulturbunds. Die Restitution wird abgelehnt, weil der Kulturbund sein Eigentum am Aufbau-Verlag in der DDR nicht verloren hat.

Anlage K329

Notarielle Urkunde des Notars Dr. Wolfgang Jacob vom 16.3.2023: Herr Dieter Lange, ehem. Abteilungsleiter der HV Verlage erklärt die vorsätzlich falsche Behandlung des Aufbau-Verlages nach der Wende durch die SED und das Ministerium für Kultur der DDR. Tatsächlich war der Kulturbund Eigentümer des Verlages, der nie aus Volkseigentum in eine GmbH i. A. der Treuhandanstalt umgewandelt wurde.