Diese Website verwendet Cookies. Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.
Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu
Schreiben RA Frantzen vom 9.5.2008 an die BvS. Im Auftrag der Auftrag der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH Übersendung der vorläufigen Schadensfeststelungen wegen der fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages.
Verfügung LG Berlin zu 9 O 464/08, Aufbau-Liquidationsgesellschaft/BvS. Tenor der Entscheidung vom 20.10.2009. Abweisung der Klage.
Auszug aus Bundestagdrucksache 13/11353. Bericht der UKPV. Ausführungen zum Aufbau-Verlag.
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1964.
Rechenschaftsbericht über die Verwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1965.
Schreiben der HV Verlage, Dieter Lange, vom 25.4.1988, an das ZK der SED, Abt. Finanzverwaltung und Parteibetriebe. Ausführungen zu den Betriebsplänen der parteieigenen Verlage.
Schreiben des Ministers für Kultur, Dr. Dietmar Keller, vom 10.1.1990. Kündigung der Vereinbarung vom 19.4.1984 zur Verwaltung der parteieigenen Verlage.
Schreiben Klaus Höpcke: Vorlage für das Präsidiums des Parteivorstands der SED/PDS vom 10.1.1990 mit Vorschlägen zur Behandlung der organisationseigenen Verlage der SED.
Schreiben SED/PDS, Dr. Gysi, vom 29.1.1990 an den Minister für Kultur Dr. Dietmar Keller. Vorschlag zur Überführung einiger Verlage in Volkseigentum.
Protokoll einer Beratung am 22.2.1990 zur Übergabe des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening in Volkseigentum. Teilnehmer: PDS, Dr. Pelikan, Arno Lange; MfK, Dieter Lange; Aufbau-Verlag, Elmar Faber, Peter Dempewolf.
Rechtsträgernachweis vom 19.4.1955 für den Aufbau-Verlag für Grundstück Französische Strasse 32. Bisheriger Rechtsträger: Kulturbund
Tauschvertrag über Grundstücke vom 27.Juli 1966 zwischen SED und Ministerium der Finanzen. Vorlage Auszug aus der Liste der Grundstücke. Außer Nr. 32 der Liste sind alle Angaben im Auftrag der BvS gelöscht worden.
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.11.2009. Aufhebung des Teilurteils VG Berlin vom 24.1.2008 zur Restitution Rütten & Loening.
Schreiben des Aufbau-Verlages vom 8.1.1991 an das AG Charlottenburg bez. Antrag auf Eintragung Rütten & Loening.
Zustimmungserklärung des Kulturbunds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i.A vom 18.9.1991 und der Vorbehalt des Entschädigungsanspruchs des Kulturbunds wegen Enteignung.
Schreiben des Kulturbunds vom 30.9.1991. Bestätigung der von Dr. Glücksmann erklärten Zustimmung des Kulturbunds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i.A.
Auszug aus Spiegel 3/1993. Aufbau-Verlag, Bernd F. Lunkewitz, Treuhandanstalt, Vergleich 24.11.1992.
Vermerk der UKPV vom 22.10.1991 zur Privatisierung des Aufbau-Verlages und des Verlages Rütten & Loening.
Vorschlag:
- keine ausdrückliche (Negativ) Feststellung zu treffen, da kein Antrag gestellt wurde.
- die THA mit der Erklärung Becher vom 23.1.1955 bekannt zu machen. Sie ist geeignet, dem Restitutionsanspruch des Kulturbunds die Grundlage zu entziehen.
Vermerk UKPV, Berger, vom 9.10.1995. Rücknahme aller bisherigen Feststellungen zum Eigentum am Aufbau-Verlag. Behauptung: durch Fusion mit Rütten & Loening ist der Aufbau-Verlag in das Eigentum der SED übergegangen.
Stellungnahme der UKPV vom 29.9.1999 an die Staatsanwaltschaft I Berlin zu dem Strafverfahren 65 Js 1259/98 gegen Mitarbeiter der UKPV und der THA wegen Privatisierung Aufbau-Verlag. Hinweis auf die Anhörung mehrer Funktionäre, die in beruflicher Beziehung zum Aufbau-Verlag standen. Kein Nachweis für Übertragung des Aufbau-Verlages in das Eigentum der SED.
Auszug Bundestag Drucksache 15/1777 vom 9.10.2003. Bericht der UKPV zum Kulturbund und Aufbau-Verlag.
Gegendarstellung Prof. Schlink vom 16.5.2008 zum Buchmarkt Artikel "Der Aufbau-Krimi".
Schreiben der BFL-GmbH vom 25.9.1995 an den Präsidenten der BvS, Dr. Hornef. Unterrichtung über den vorsätzlich falschen Vortrag der BvS in den Verfahren zur Privatisierung des Aufbau-Verlages.
Rechtsgutachten zur rechtlichen Entwicklung und Gestalt des Aufbau-Verlages im Auftrag der BvS von Prof. Dr. Bernhard Schlink unter Mitarbeit von Dr. Bernd Hohmann. Januar 1995.
Presseerklärung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vom 2.6.2008. "Die Geschäftsführung wird sich nicht zu den Scheinprozessen und Scheinansprüchen von Herrn Lunkewitz erklären. Sie ist, gestützt auf mehrere umfangreiche Rechtsgutachten, zu der Erkenntnis gelangt, dass Herr Lunkewitz weder Ansprüche gegen die BvS noch gegen die Aufbau-Verlagsgruppe hält."
Gutachten des Insolvenzverwalters zum Insolvenzverfahren der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH vom 28.8.2008 für AG Charlottenburg vom vorläufigen Insolvenzverwalter RA Voigt-Salus.
Notarielle Urkunde 89/1995 des Notars Johann Görl vom 28.2.1995. Übertragung der Geschäftsanteile an der 1945 gegründeten Aufbau-Verlag GmbH vom Kulturbund auf Bernd F. Lunkewitz.
Notarielle Urkunde 90/1995 des Notars Johann Görl vom 28.2.1995. Zusatzvereinbarung zur Übertragung der Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH 1945.
Presseartikel der Süddeutschen Zeitung vom 2.6.2008 wegen Insolvenz des Aufbau-Verlages und Vorwürfen der Geschäftsführung an Bernd F. Lunkewitz.
Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 20.7.2005 zur Klage Aufbau-Verlag 1945/Aufbau-Verlag HRB 35991, Streithelfer BvS.
Urteil des OLG Frankfurt vom 12.7.2007 zur Klage der Aufbau-Verlag GmbH 1945/ Aufbau-Verlag HRB 35991, Streithelfer BvS.
Urteil des LG Berlin vom 15.11.1995 zur Klage der Investoren gegen die BvS auf Erfüllung des Kaufvertrages über die Geschaftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH i.A.
Urteil des KG vom 5.5.1998 zur Klage der Investoren gegen die BvS auf Erfüllung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH i. A.
Beschluss des Bundesverfassunsgerichts: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen.
Schriftsatz des RA Schrader vom 31.5.1996 an das KG. Klageanträge in dem Verfahren zur Erfüllung der Kaufverträge über die Aufbau-Verlag GmbH i. A.
Revisionsbegründung vom 3.12.1998 in dem Rechtsstreit BFL-GmbH/Bvs zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. a.
Liste der Gesellschafter der Aufbau-Liquidationsgesellschaft mbH vom 28.10.2013: BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH.
Beschluss des BGH vom 25.10.2016. Abweisung der Revision in der Klage Lunkewitz/BvS.
Urteil des KG vom 10.2.2011 in der Klage Aufbau-Liquidationsgesellschaft/BvS. Abweisung der Klage.
Beschluss des BGH vom 8.10.2012. Abweisung der Revision in der Klage Aufbau-Liquidationsgesellschaft/BvS.
Urteil des LG Frankfurt vom 8.3.2005 in der Klage Aufbau-Verlag GmbH 1945/BvS. Abweisung der Klage mangels Parteifähigkeit der Klägerin.
Schriftsatz der BvS vom 3.4.2014 an das AG Charlottenburg in der Registersache Aufbau-Liquidationsgesellschaft.
Beschluss des KG vom 21.11.2019 in der Klage Erben Oswalt/BvS Zurückweisung der Klage wegen fehlendem Feststellungsinteresse.
Auszug Pressebericht Buchmarkt vom 16.2.2020: Bernd F. Lunkewitz Interview: "Das Verhalten der Justiz verletzt mich fast noch mehr als die Betrügereien der Treuhandanstalt."
Beschluss des KG vom 13.5.2020 zur Einstellung des Löschungsverfahren zum Umwandlungsvermerk des Aufbau-Verlages im HRB und HRC.
Kaufvertrag vom 18.9.1991. Abgeschlossen vor dem Notar D. Müller, Berlin. Auf die Verlesung der Anlagen 1- 4 wurde verzichtet.
Kaufvertrag vom 27.9.1990. Abgeschlossen vor dem Notar Dr. Günther Paul, Frankfurt am Main.
Vergleichsvertrag vom 24. 11.1992. Abgeschlossen vor dem Notar Christian M. Klein, Berlin.
Beschluss des BGH, IIIV ZR 160/98. Nichtannahme der Revision der Kläger gegen das Urteil des KG vom 5. 5. 1998.
Urteil des KG Berlin zu 14 U 856/96. Abweisung der Klage der Käufer gegen die BvS auf Erfüllung der Kaufverträge.
Urteil des LG Berlin zu 9 O 57/95. Abweisung der Klage der Käufer gegen die BvS
Beschluss des BGH zu II ZR 213/06. Die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 17. August 2006 wird zurückgewiesen.
Hinweisbeschluss des BGH vom 10.12.2007 zu II 213/06. Der Aufbau-Verlag war Eigentum des Kulturbundes und ist rechtswirksam durch den Vertrag vom 21.12.1995 an Bernd F. Lunkewitz übertragen worden. Die Aufbau-Verlag GmbH ist nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlages.
Urteil des OLG Frankfurt zu 16 U 175/05. Die Berufen der Klägerin (Aufbau-Verlag GmbH) und der Streitverkündeten (BvS) wird zurückgewiesen.
Urteil des LG Frankfurt zu 2-27 O 238/04. Abweisung der Klage der Aufbau-Verlag GmbH und der streitverkündeten BvS. Stattgeben der Widerklage von Herrn Bernd F. Lunkewitz als Rechtsnachfolger des Kulturbunds als Eigentümer des Aufbau-Verlages der DDR.
Gesellschaftsvertrag der Aufbau-Verlag GmbH vom 16. August 1945. Abgeschlossen vor dem Notar Dr. Wilhelm Hühnebeck, Berlin.
Eintragung Aufbau-Verlag GmbH. Historischer Auszug des Handelsregister beim AG Charlottenburg.
Verfügung der Sowjetischen Militärverwaltung vom 28. November 1945: Erlaubnis der Tätigkeit des Kulturbundes in der sowjetischen Zone und Erlaubnis der "Tätigkeit des Kulturbundverlages unter der Bezeichnung "Aufbau-Verlag GmbH".
Abtretungsvertrag vom 1. 10. 1945 über Geschäftsanteile der Aufbau-Verlag GmbH. Abgeschlossen vor dem Notar Dr. Graser, Berlin
Notarielle Erklärung des Präsidenten des Kullturbunds das Angebot zur Abtretung aller Geschäftsanteile an der Aufbau-Verlag GmbH anzunehmen. Urkunde des Notars Dr. Graser, Berlin, vom 1.März 1946.
Lizenz Nr. 301 des Amtes für Literatur und Verlagswesens für den Kulturbund zur Ausübung der verlegerischen Tätigkeit im Rahmen der Firma Aufbau-Verlag GmbH. Diese Lizenz war bis zum Ende der Lizenzpflicht für Verlage in der DDR im Jahre 1990 die Grundlage für die Tätigkeit des Aufbau-Verlages und gleichzeitig Bestätigung des Eigentums des Kulturbundes am Aufbau-Verlag. In allen Büchern des Aufbau-Verlages war diese Lizenznummer 301 im Impressum aufgeführt.
Ermächtigung vom 23.1.1955 durch den Präsidenten des Kulturbunds die Löschung der Gesellschaft im Register B und die Eintragung im Register C der volkseigenen Wirtschaft "in die Wege zu leiten".
Antrag vom 25. März 1955 der Aufbau-Verlag GmbH die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister B und die Eintragung im Handelsregister C als ein den volkseigenen Unternehmen gleichgestellten Betrieb (Unternehmen des Kulturbunds) einzutragen.
Mitteilung des Magistrats von Berlin vom 5. April 1955 über die Eintragung des Betriebes "Aufbau-Verlag" in HRC.
Ministerialblatt der DDR, Nr. 38 vom 23. August 1952. § 2: "Der Name des Betriebs hat stets mit der Kurzbezeichnung VEB zu beginnen, der Bestandteil des Namens ist."
Historischer Auszug für den "Aufbau-Verlag Berlin und Weimar" (ohne Bezeichnung VEB) aus dem HRC mit Vermerk "Umwandlung gem. Treuhandgesetz".
Beschluss des Politbüro der SED vom 31.7.1962 zur Profilierung des Verlagswesens
Vereinbarung vom 28.12. 1962 über die Verwaltung des partei- und organisationseigenen Vermögens.
Abkommen vom 13.12.1963 über die Verwaltung der partei- und organisationseigenen Verlage zwischen der Abteilung Parteibetriebe und Finanzverwaltung beim ZK der SED und dem Ministerium für Kultur.
Abkommen vom 27.2.1964 zwischen dem Kulturbund und dem Ministerium für Kultur über die Verwaltung des Vermögens des Kulturbunds im Aufbau-Verlag. Die Vermögensanteile des Kulturbunds werden in den jeweiligen Bilanzen ausgewiesen.
Schreiben der HV Verlage an den Aufbau-Verlag zur Übersendung des Abkommens vom 27.2.1964 zwischen dem Kulturbund und dem Min. für Kultur.
Vereinbarung der Abteilung Finanzverwaltung und Parteibetriebe beim ZK der SED und dem Ministerium für Kultur, HV Verlage über die Leitung, Planung, Verwaltung und Kontrolle der parteieignene Verlage in Durchführung des Politbürobeschlusses 34/62 - 385 vom 21. 7. 1962.
Übernahme/Übergabeprotokoll vom 14.3./2.4.1990 für den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar und den Verlag Rütten & Loening. Übergebender: Parteivorstand der PDS, Übernehmender: Verlagsdirektor, Ministerium für Kultur.
Historischer Auszug aus dem Handelsregister 35991 des HR Charlottenburg. Eintraung der Aufbau-Verlag GmbH im Aufbau entstanden nach dem Treuhandgesetz durch Umwandlung des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar (ohne Zusatz VEB). Festsetzung des Stammkapitals, Beschluss zur Fortsetzung der Gesellschaft vom 20. 2. 1992.
Gründungsurkunde der Rütten & Loening GmbH vom 24. März 1952. Abgeschlossen vor der Notarin Ingeborg Gentz, Berllin.
Teilurteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 24. Januar 2008. Feststellung der Restitutionsberechtigung der Erben des Verlegers Oswalt hinsichtlich des Verlages Rütten & Loening.
Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 17. Juli 2007 zur Beiladung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH und der BvS.
Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 19. Februar 2007 zur Beiladung der Firma Rütten & Loening und der BvS.
Beschluss des Verwaltungsgericht Berlin vom 2. März 2007 Beiladung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2009. Aufhebung des Teilurteils des Verwaltungsgerichts Berlin.
Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht 26.11.2009: Restitutionsansprüche nur bei Schädigung im Beitrittsgebiet. Keine Restitution wenn der weggenommene Vermögensgegenstand in das spätere Beitrittsgebiet verbracht wurde.
Schreiben Larov vom 9.1.1992 an Heinrich Oswalt. Bitte um weitere Informationen zum Restitutionsantrag
Bescheid der THA Sondervermögen vom 26.7.1991: der Kulturbund unterliegt der treuhänderischen Verwaltung durch die THA. Vermögensverfügungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung.
Notarielle Urkunde vom 21.12.1995. Verkauf des gesamten Betriebsvermögens des Aufbau-Verlages des Kulturbunds mit dem Recht der Fortführung des Aufbau-Verlages an Bernd F. Lunkewitz
Beschluss BGH II ZB 32/05. Rechtsirrige Eintragung eines von der Umwandlung nach THG ausgeschlossenen Betriebs führt nach Eintragung von Nachgründungsmassnahmen zur Entstehung einer fehlerhaften Gesellschaft.
Antrag Elmar Faber an das HR AG Charlottenburg am 2.7.1990: Antrag auf Eintragung in das Handelsregister: Aufbau-Verlag GmbH i. A., Rütten & Loening GmbH i. A., Aufbau-Taschenbuch Verlag GmbH i. A.
Schreiben Aufbau-Verlag Berlin und Weimar vom 24.7.1990 an das Bezirksgericht Berlin Mitte. Zusendung einer Aufstellung des Vermögens der Kapitalgesellschaft und einer Konzeption für die Geschäftstätigkeit.
Schreiben des Aufbau-Verlag Berlin und Weimar an die Treuhandanstalt. Übersendung der Mark-Bilanz des Aufbau-Verlages und einer Vermögenswertaufstellung. Die Vermögenswerte werden von den Gesellschaften gemeinsam getragen und verwaltet.
Schreiben THA an Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH. Übersendung des in der Gesellschafterversammlung vom 23.8.1990 beschlossenen neuen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte.
Protokoll der am 23.8. 1990 von der THA als alleinige Gesellschafterin THA der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar GmbH abgehaltenen Gesellschafterversammlung.
Brief THA vom 11./16.10.1991 an den Notar Dr. Paul: Übersendung der Zustimmungserklärung zum Kaufvertrag vom 18./27.9.1991.
Aktenvermerk vom 12.5.1991 der THA, für Dr. Greuner. Nach Hinweisen der UKPV muss die Kaufpreisklausel der PDS in jedem Fall für ungültig erklärt werden.
Schreiben vom 13.8.1991 THA Sondervermögen an UKPV. Bitte um Mitteilung des Rechtsstandpunkts zur Wirksamkeit der Übergabe Aufbau-Verlag und Rütten & Loening in Volkeigentum.
Schreiben UKPV an THA Sondervermögen. Die Übergabe der 8 Verlage in Volkseigentum ist wegen der nachträglichen Kaufpreisforderung der PDS unwirksam.
Nachforschungsauftrag der UKPV vom 25.7.1991 an THA Sondervermögen zum Eigentum am Aufbau-Verlag: Wann ist der Aufbau-Verlag vom Kulturbund in das Eigentum der SED übergegangen?
Wiederholung des Nachforschungsauftrags am 14.8.1991. Herr Berger für den Kulturbund: keine Erkenntnisse.
Vermerk KOR Schmidt vom 2.10.1991 zu den Ermittlungen bez. Plusauflagen. Bericht über Auskünfte und Mitteilungen der THA.
Vermerk StA Dorsch vom 4.10.1991. Vermerk zu Hinweisen der THA auf die Eilbedürftigkeit der Ermittlungen zu den Plusauflagen. Antrag Durchsuchungsbefehl.
Artikel der FAZ vom 12.10.1991 über Durchsuchung des Aufbau-Verlags wegen der Plusauflagen.
Schreiben der THA Sondervermögen an THA Dienstleistungen: Vorlage Schreiben der UKPV vom 6.9.1991 und der THA vom 13.8.1991. Die Kaufverträge über Aufbau und Rütten & Loening sind schwebend unwirksam, da die Verlage Sondervermögen sind. Sollte eine nachträgliche Zustimmung in Betracht kommen, steht der Erlös dem Sondervermögen zu.
Aktennotiz UKPV vom 7.10.1991. Gespäch mit Molinari (THA). Die Veräußerung der Verlage wird - nunmehr - unter den Vorbehalt der Zustimmung der UK gestellt. Die Akten werden der UK übergeben.
Brief Molinari (THA) vom 9.10.1991 an UKPV. Bitte um Zustimmung zu den vorliegenden notariellen Verträgen zur Privatisierung des Aufbau-Verlages.
Aktennotiz UKPV Hingst. Die Annahme der Aufbau-Verlag sei Eigentum der SED gewesen beruht allein auf der Existenz des Überführungsprotokolls.
Schreiben BFL 14.10.1991. Die von der THA nach Abschluss des Vertrages bis Zugang der Genehmigung bekanntgegebenen "weiteren Entwicklungen" beziehen wir auf mögliche unkorrekte Lizenzabrechnungen. Hinweis auf Verantwortung des Altgesellschafters SED.
Vermerk der UKPV vom 10.2.1993. Der Aufbau-Verlag ist ein Vermögensgegenstand des Kulturbunds. Umwandlung in GmbH i.A. der THA und Verkauf an die Investoren ist unwirksam.
Anfechtungserklärung vom 26.6.2007 zu den Kaufverträge über den Aufbau-Verlag wegen Verschweigens der Plusauflagenproblematik durch die THA.
Zurückweisung der Anfechtungserklärung zu den Kaufverträgen über den Aufbau-Verlag durch die BvS am 21.7.2007.
Anfechtungserklärung vom 16.6.2009 zu den Kaufverträgen vom 18./27.9.1991 und 24.11.1992 wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen u. a. der Nichtigkeit der Verträge.
Schreiben der BFL GmbH vom 24.3.1992. Aufforderung zur Abgabe einer unbedingten Freistellungserklärung wegen der Plusauflagen des Aufbau-Verlages.
Notarielle Urkunde vom 24.6.1992. Bedingte Freistellungserklärung der THA zu den Plusauflagen. Die Aufbau-Verlag GmbH wird verpflichtet, alle Ansprüche abzuweisen.
Auflistung des Aufbau-Verlages über die nicht gezahlten Honorare für Plusauflagen
Vermerk vom 2.10.1993 der THA zum Abschluss Vergleichsvertrag vom 24.11.1992. Heilung der nichtigen vorherigen Verträge gelungen.
Protokoll der Besprechung der THA mit Vorstand Klintz vom 20.11.1992. Vorbereitung der Vergleichsverhandlungen über Verkauf Aufbau-Verlag. Hinweis auf die nur der THA bekannte Nichtigkeit der bisherigen Verträge. THA noch immer Gesellschafter. Planung der unbemerkten Heilung durch erneute Abtretung der Geschäftsanteile.
Nachtrag vom 5.3.1992 zum Protokoll Besprechung TLG mit OFD und THA. Molinari berichtet über Entscheidung der UKPV, dass die Grundstücke des Aufbau-Verlages nicht Parteivermögen waren.
Liegenschaftsblatt/Grundbuchblatt Französische Strasse 32 und 33. Eigentümer: Aufbau-Verlag
Vermerk der UKPV vom 10.2.1993. Feststellung, der Aufbau-Verlag ist Eigentum des Kulturbunds. Überführung in Volkseigentum durch die SED unwirksam. Ebenso Umwandlung in GmbH i.A. und Verkauf durch die THA an die Investoren.
Vermerk der UKPV vom 29.12.1992. Frau Smalla, Prokuristin Zentrag, bestätigt Aussage von Arno Lange, dass der Aufbau-Verlag Eigentum des Kulturbunds ist.
Am 12.1.1993 handschriftlicher Vermerk Hingst: Arno Lange legt dazu beiliegende Vereinbarung vor.
Schreiben UKPV, Berger, and THA: Bezug auf Telefonat vom 8.3.1993. Aufbau-Verlag Eigentum des Kulturbunds. Ein erzielter positiver Kaufpreis steht dem Sondervermögen zu.
Übersendung des Vorgangs Aufbau-Verlag durch Schreiben UKPV an THA vom 21.6.1993. Das Schreiben an die THA vom 10.3.1993 ist nicht beantwortet. Der Aufbau-Verlag war Eigentum des Kulturbunds. Ein positiver Kaufpreis steht dem Sondervermögen zu. Bitte um Auskunft.
Brief der Aufbau-Verlag GmbH vom 29.12.1993 an die THA. Hinweis auf Klage gegen Rowohlt und Bedenken des LG Hamburg zur Rechtsnachfolge der Aufbau-Verlag GmbH nach dem Aufbau-Verlag des Kulturbunds. Bitte um Abtretung von möglicherweise treuhänderisch verwalteten Rechten des Aufbau-Verlages der DDR.
Vermerk der UKPV zur Besprechung am 9.2.1994 mit der THA. Es wurde festgestellt, dass der Aufbau-Verlag ein Vermögensgegenstand des Kulturbunds ist. Übergabe in Volkseigentum und Umwandlung nach dem THG sind unwirksam. Aufbau-Verlag GmbH ist nicht Rechtsnachfolger des Aufbau-Verlages der DDR. Die Kaufverträge sind nicht erfüllt. Wirksamkeit des Verkaufs soll nach außen nicht in Frage gestellt werden. Ein positiver Kaufpreis steht dem Sondervermögen zu. Eventuelle Heilung der Verträge obliegt der Entscheidung der THA.
Brief THA vom 11.2.1994 an Aufbau-Verlag GmbH: Der Aufbau-Verlag war nie Eigentum der SED, aber "offensichtlich" bereits am 1.1.1990 Volkseigentum. Die Kaufverträge sind erfüllt, weitere Abtretungserklärungen sind nicht erforderlich.
Vermerk der UKPV vom 17.3.1994. Chronologische Übersicht Eigentumsentwicklung Aufbau-Verlag. Gründung und Erwerb des Aufbau-Verlages durch den Kulturbund. Gewinnabführung an den Kulturbund bis einschleßlich 1989. Es gibt keine Hinweise auf Übertragung des Aufbau-Verlages in Volkseigentum.
Notiz UKPV, Berger, zum Telefongespräch wegen Plusauflagen mit Bernd F. Lunkewitz am 28.9.1994. Mitteilung an BFL, dass die Aufbau-Verlag GmbH eine "vermögenslose Hülle" ist. Eigentümer des Verlages ist noch immer der Kulturbund.
Schreiben der BFL-GmbH vom 5.10.1994 an die THA. Forderung der Erfüllung des Kaufvertrages und der Verzögenrungsschäden bez. Aufbau-Verlag.
Schreiben RA Schrader vom 24.10.1994. Übergabe eines Rechtsgutachten zum Eigentum am Aufbau-Verlag und Wirksamkeit der Kaufverträge.
Schreiben der BFL-GmbH vom 15.11.1994 zur fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages. Forderung auf Erfüllung des Kaufvertrages, Darlegung möglicher Verzögerungsschäden. Forderng des Ausgleichs von Schädigungen des Aufbau-Verlages des Kulturbunds.
Schreiben der THA vom 21.12.1994 an die BFL-GmbH. Zurückweisung der Forderungen auf Erfüllung der Kaufverträge und Ersatz der Verzögerungsschäden. Behauptung, der Aufbau-Verlag sei 1955 durch die Eintragung im HRC zu Volkseigentum geworden. Daher seien die Verträge erfüllt.
Schreiben der THA vom 2.12.1994. Termin bei Fau Breuel nicht möglich. Übersendung eines angeblichen Angebots, die Geschäftsanteile der 1945 gegründeten Aufbau-Verlag GmbH an die durch Umwandlung am 1.7.1990 enstandene Aufbau-Verlag GmbH zu verkaufen und die durch Nichterfüllung enventuell tatsächlich entstandenen Schäden zu ersetzen.
Vorschlag der THA zu einer Vereinbarung über Verkauf des Aufbau-Verlages. Danach verpflichtet sich die THA - unter Vorbehalt der Zustimmung der UKPV - die Aufbau-Verlag GmbH 1945 an die durch Umwandlung zum 1,7,1990 entstandene Aufbau-Verlag GmbH zu übertragen und - nach rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung der Eigentumsverhältnisse und der Schadensersatzpflicht der THA zum Ersatz der tatsächlich entstandenen Verzögerungsschäden.
Damit erklärt die THA, dass sie einer rechtskräftigen Entscheidung der Gerichte entsprechen wird.
Brief RA Schrader vom 5.12.1994 an Frau Breuel mit Darlegung der gescheiterten Privatisierung.
Brief BFL vom 4.1.1995 an BvS. Vorwurf, der BvS läge bereits ein Gutachten vor, aber sie lasse ein neues, ihr "genehmes" Gutachten anfertigen.
Fax BvS, R.U. Dreher vom 4.1.1995 an BFL: Zurückweisung des Vorwurfs, die BvS lasse ein neues, ihr "genehmenes" Gutachtens erstellen. Bitte um faire Verhandlungsführung.
Schreiben RA Dr. Hohmann vom 13.12.1994. Begleitschreiben zum Gutachten vom 13.12.1994. Zugang bei R.U.Dreher am 15.12.1995. "Die THA steht auf verlorenem Posten".
Gutachten Dr. Hohmann zu den Eigentumsverhältnissen des Aufbau-Verlags. Der Verlag war nie Volkseigentum, sondern ein organisationseigener Betrieb des Kulturbunds. Der Aufbau-Verlag konnte nicht nach dem THG umgewandelt werden.
Schreiben RA Schlink vom 6.3.1995 an die BvS. Rechnung in Höhe von 30.000 DM für das gemeinsam mit RA Hohmann erstellte Gutachten.
Schreiben der BvS vom 10.12.1995 an Dr. Hohmann. Keine "Kritik an dem Gutachten, das unter unserer Mitarbeit entstanden ist".
Schreiben der BvS vom 18.9.1995 an die UKPV zur Vermögenszuordnung der Grundstücke des Aufbau-Verlags. Bitte um Darlegung der Eigentumsverhältnisse.
Vermerk UKPV, Berger, Telefonat am 4.10.1995 mit Bvs. Wegen Prozessrisiko Lunkewitz keine Antwort auf Fragen nach Wirksamkeit der Übertragung in Volkseigentum.
Schreiben UKPV, Berger, vom 4.10.1995. Die Grundstücke Französiche Strasse sind 1966 wirksam Eigentum des Aufbau-Verlages geworden.
Schreiben RA Christian R. Braun vom 27.9.1995 an BvS bez. Registerverfahren Aufbau-Verlag GmbH. Bericht über Vorlage von Akten aus dem VG Verfahren Kulturbund durch RA Schrader, die den von der BvS vorgetragenen Behauptungen diametral widersprechen.
Schreiben RA Christian R. Braun vom 6.10.1995 an BvS. Anfrage, ob es möglich ist, eine Stellungnahme der UKPV zu erhalten, dass ihre bisherigen Erkenntnisse nur vorläufig waren oder mit der die jetzt vorgelegten Aktenauszüge in sonstiger Weise relativiert werden können.
Kurzmitteilung der BvS vom 9.10.1995 an RA Braun: "Es ist vor allem darauf abzustellen, dass Herr Berger eine `Privatmeinung` vertritt.
Vermerk UKPV, Berger vom 9.10.1995: Ein Beschluss der UKPV zu den Eigentumsverhältnissen des Aufbau-Verlags wurde nicht gefasst. Weitere Behauptung: durch das Abkommen vom 13.12.1993 wurden Aufbau-Verlag und Rütten & Loening zusammengelegt. Im Rahmen dieses Fusionsvorgangs ist das Eigentum am Aufbau-Verlag auf die SED übergegangen.
Schriftsatz RA Braun vom 6.11.1995 an das LG Berlin. Vorlage des Vermerks Berger vom 9.10.1995 zum angeblichen "Fusionsvorgang" mit dem der Aufbau-Verlag mit dem Verlag Rütten & Loening verschmolzen und Eigentum der SED geworden sein soll.
Schreiben Dr. Glücksmann vom 12.10.1990 an Magistrat von Berlin. Anmeldung von Vermögensansprüchen des Kulturbunds auf den Aufbau-Verlag und das Grundstück Französische Strasse.
Schreiben Dr. Glücksmann vom 18.9.1991 an die THA. Zustimmungserklärung des Kulturbunds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. A. unter Vorbehalt der Entschädigung statt Rückgabe.
Schreiben des Kulturbunds vom 28.2.1995 an die BvS. Anfechtung der Zustimmungserklärung des Kulturbnds zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Die fälschliche Annahme der Enteignung 1995 war Grundlage der Zustimmungserklärung.
Schreiben der THA vom 6.3.1995 an die UKPV zur Übersendung eines Entwurfs des Verwaltungsakts zur Verweigerung der Zustimmung der BvS zum Verkauf des Aufbau-Verlags durch den Kulturbund. Bitte um Einvernehmen der UKPV durch Eilentscheidung.
Verwaltungsakt der BvS vom 6.3.1995. Ablehnung des Antrags des Kulturbunds vom 1.3.1995 auf Zustimmung zum Verkauf des Aufbau-Verlages. Der Kaufvertrag sei auf eine unmögliche Leistung gerichtet.
Vermerk UKPV, Berger. Notiz 7.3.1995: Prof. Papier über Hintergrund Klage Lunkewitz/BvS wegen Aufbau unterrichtet und Bitte um Eilentscheidung angekündigt.
Fax UKPV, Berger, vom 8.3.1995 um 10 Uhr 01. Übersendung 19 Seiten zum Entwurf der Eilentscheidung zum Verkauf des Aufbau-Verlages durch den Kulturbund.
Gesprächsnotiz UKPV, Berger, vom 8.3.1995, 11 Uhr: Prof. Papier trifft die vorgeschlagene Eilentscheidung, ohne das es der Rücksendung der vorbereiteten Entscheidung bedarf.
(Nachtrag: Prof. bitte Herrn Berger um Rückruf am Nachmittag wegen Anregung, vorsichtshalber zu genehmigen.)
Eilentscheidung der UKPV vom 7.3.1995. Zusendung der Eilentscheidung an die BvS am 8.3.1995 um 12 Uhr.
Fax UKPV, Berger, an die BvS: Übersendung Eilentscheidung der UKPV am 8.3.1995 um 13 Uhr 58.
Am 9.3.1995 erfolgt die Zustellung des Verwaltungsakts der BvS zur Ablehnung des Antrags des Kulturbunds zum Verkauf des Aufbau-Verlages.
Schreiben BvS vom 10.3.1995 an UKPV, Berger. Übersendung des Verwaltungsakts der Bvs vom 8.3.1995 zur Ablehnung des Antrags des Kulturbunds zum Verkauf des Aufbau-Verlages.
Schreiben der BvS vom 14.11.1996 an die vom Kulturbund mandatierten RAe Türk: Aufforderung zur Übersendung des Zusatzvertrags zum Kaufvertrag über den Aufbau-Velag, da dieser "zweifellos" zum Altvermögen des Kulturbunds gehört.
Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem VG Berlin am 29.11.1999. Beklagte BvS erklärt, dass zu dem Verkauf des Aufbau-Verlags keine Zustimmungserfordernis besteht.
Prozesserklärung der UKPV vom 14.12.1999: Zustimmung zur Prozesserklärung der BvS zum Verkauf des Aufbau-Verlages.
Zustimmung des Vorstands der BvS zur Prozesserklärung des Vertretes der beklagten BvS, dass eine Zustimmungserfordernis zum Verkauf des Aufbau-Verlags durch den Kulturbund nicht besteht.
Schreiben RA Schrader vom 9.5.2008 an die BvS. Aufforderung Leistung von Schadensersatz und Aufnahme von Verhandlungen zur Schadensbeseitigung. Hinweis auf die Insolvenzgefährdung der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH.
Beschluß des AG Charlottenburg vom 2.6.2008 zur Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens der Aufbau-Verlagsgruppe GmbH.
Gutachterstellungnahme vom 15.12.2009 zur Wirksamkeit der Verträge vom 18./27.9.1991 und 24.11.1992.
Auszug aus der vorläufigen Insolvenztabelle Aufbau-Verlagsgruppe GmbH. Angemeldete Ansprüche der BFL-Beteiligungsgesellschaft 48.400.000 €.
Notarielle Urkunde vom 27.9.1991. Die Berufung von Elmar Faber als Geschäftsführer der Aufbau-Verlag GmbH bedarf der Genehmigung der THA.
Aktennotiz Dr. Greuner zum Anruf Molinari am 27.9.1991 nach Protokollierung des Kaufvertrages über die Aufbau-Verlag GmbH i. A.
Auszug aus ZIP bez. Geltung von AGB Bestimmung bei Kaufverträgen mit der THA. Kritik an Fehlentwicklungen der Rechtsprechung.
Notarielle Urkunde vom 18.9.1991 zum Verkauf der Aufbau-Verlag GmbH i. A. an Bernd F. Lunkewitz
Urkunde 60/45 des Notars Harald Graser, Berlin, vom 29.10.1995. Angebot der Gesellschafter der Aufbau-Verlag GmbH: Klaus Gysi, Kurt Wilhelm und Otto Schiele zur Übertragung ihrer Gesellschaftsanteile an den Kulturbund.
Notarielle Urkund 451/1990 Notarin Ute Gentz vom 14.6.1990. Abtretung der Gesellschaftsanteile an der Interflug GmbH an die THA.
Brief der BSV Verw. GmbH vom 22.9.2005 an AG Charlottenburg zu HRB 35235: Die Gesellschaft ist erloschen.
Abruf 2.8.2010 zum Registerinhalt zu BSV GmbH HRB 36824, AG Berlin Charlottenburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von Unternehmen der BvS. Erbringung von Dienstleistungen für die BvS und/oder die Bundesrepublik Deutschland.
Rechenschaftsbericht vom 25.3.1966 über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage in 1965. HV Verlage im MfK.
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der parteieigenen Verlage im Jahre 1970.
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1975.
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1980
Rechenschaftsbericht über die Vermögensverwaltung der organisationseigenen Verlage im Jahre 1982.
Schreiben des Kulturbunds an das Stadtbezirksgericht Berlin Mitte vom 27.9.1990. Antrag auf Registrierung im Vereinsregister.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 26.5.1992. Jugendheim GmbH/THA
Bestätigungder Zentralen Revisionskommission der SED zur Verwalltung der pareieigen Verlage aufgrund der Vereinbarung vom 28.12.1962.
Schreiben PDS 10.4.1995 zu den Eigentumsverhältnissen des Aufbau-Verlages. Der Verlag war nie Eigentum der SED. Die Übergabe in Volkseigentum geschah irrtümlich.
Abschrift eines Briefes vom 6.4.1924 von Dr. Joseph Goebbels an den Verlag Rütten & Loening.
Notarielle Urkunde vom 24.3.1952 der Notarin Ingeburg Gentz. Gründung und Geselschaftsvertrag der Rütten & Loening GmbH.
Restitutionsantrag von Heinrich Oswalt vom 3.10.1990 zum Verlag Rütten & Loening.
Bestätigungsschreiben AROV zur Reg. Nr. 43750 91 vom 9.1.1992 an Heinrich Oswalt zu Rütten & Loening.
Vergleichsvertrag BvS/Kulturbund vom 8.7.1999 über das Altvermögen des Kulturbunds unter Ausklammerung des Aufbau-Verlages.
Schreiben der BvS vom 20.4.2010 an den Notar Gunter Schenckel bez. Verfahren vor dem OLG Dresden. Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e. V. nach dem Kulturbund der DDR.
Schreiben der BvS an das AG Dresden. Bestätigung der Rechtsnachfolge des Kulturbund e. V. nach dem Kulturbund der DDR.
Schreiben des Insolvenzverwalters Voigt-Salus an RA Schrader mit Aufforderung an BFL-GmbH zur Zahlen von 4.32 Mio. € aus Finanzplan.
Aufforderung des Insolvenzverwalters Voigt-Salus an Bernd F. Lunkewitz zur Zahlung von 1.713 Mio € aus Finanzplan
BGH Beschluss Zurückweisung der Revision der ehemaligen Aufbau-Verlag GmbH HRB 4001 gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 27.9.2010. Diese Gesellschaft ist erloschen.
Begleitschreiben des DKV vom 19.1.1961 zum Entwurf des Statuts mit Bitte um Unterschrift des Präsidenten des Kulturbunds.
Schreiben Aufbau-Verlag vom 4.2.1961. Übersendung des Statuts an den Kulturbund.
Schrebein DKV vom 3.31961 an Aufbau-Verlag. Übersendung des Statuts als das "Grundlegende Dokument für die Verlagsarbeit."
Schriftsatz der KPMG von 26.5.2010 für die BvS. Antrag auf Abweisung der Klage Lunkewitz/BvS.
Schreiben Roland Berger vom 21.5.1991 an die THA. Konzept zur Privatisierung des Aufbau-Verlages.
Urteil des OLG Hamm vom 9.10.1962 im Namensstreit Rütten & Loening/Rütten & Loening.
Empfangsbekenntnis RA Frantzen zur Entscheidung Bundesverwaltungsgericht vom 25.11.2009. Ablehnung Restitution Rütten & Loening.
Mitteilung LAROV vom 3.9.1991 zum Vermögensanspruch des Aufbau-Verlages des Kulturbunds. Vermerk Dr. Greuner: nichts veranlassen.
Auskunft LAROV vom 6.9.1991 zu den Grundbucheintragungen Französische Strasse 32 und 33. Kulturbund und Aufbau-Verlag.
Urkunde des Notars D. Müller, UR 227/1991 zum Verkauf der Grundstücke des Aufbau-Verlags an die THA.
Schreiben des Aufbau-Verlages vom 2.7.1990 zu Anträgen auf Eintragung des Aufbau-Verlags, des Verlags Rütten & Loening und des Aufbau-Taschenbuchverlags in das Handelsregister.
Schreiben des Aufbau-Verlags GmbH i. A. vom 13.7.1990 an die THA zur Übersendung eines Dokuments zum Autorenrat.
Schreiben der Aufbau-Verlag GmbH i. A. vom 1.10.1990 an die THA. Thema: Umwandlung des Aufbau-Verlages in eine GmbH.
Auszug aus "Wirtschaftsstrafrecht" Informationen zu Dr. Hans Richter. THA Stabsstelle für besondere Aufgaben.
Jahresbericht des Aufbau-Verlages für das Jahr 1955. "Der Aufbau-Verlag ist der Verlag des Kulturbunds zur demokratischen Erneuerung Deutschlands."
Jahresbericht des Aufbau-Verlages für das Jahr 1956. "Der Aufbau-Verlag ist der Verlag des Kulturbunds zur demokratischen Erneuerung Deutschlands."
Schreiben des Aufbau-Verlages vom 28.3.1958 an den Kulturbund zur Kündigung der zus. Altersversorgung Walter Janka.
Arbeitsrichtlinie Nr. 3 vom 6.1.1964. Der Verlag Rütten & Loening bleibt als juristische Person weiter bestehen.
Verlagsabführungen 1970 des Aufbau-Verlages in Höhe von 1.69.000 M an den Kulturbund.
Bestätigungs des Finanzplans 1986 des Kulturbunds durch das ZK der SED vom 20.12.1985. Bestätigung der Verlagsabführungen in Höhe von 1.690.000 M DDR.
Analge 2 zum Tauschvertrag über Grundstücke Französische Straße 32, 33 und Taubenstraße 10.
Fax der BvS an RA Heukung am 11.10.1995. Seite 4 der Auflistung 1966 vertraglich zwischen SED und Ministerrat der DDR getauschter Grundstücke, auch für Aufbau-Verlag und Verlag Kultur und Fortschritt.
RAe Heuking am 20.10.1995 an Bv: Der Entwurf des mit Dr. Hohmann beratenen Schriftsatzes wurde dem Registergericht vorgelegt.
Bestätigung der THA vom 13.11.1990 an den Kulturbund betreffs der Restitutionsansprüche des Kulturbund, dass die THA bis zur entgültigen Klärung der Eigentumsverhältnisse jegliche Rechtsgeschäfte unterlässt, die den Interessen des wahren Eigentümers entgegenstehen.
Schreiben Dr. Glücksmann vom 21.2.1991 an die BvS. Er bietet zahlreiche Beweise für das fortbestehden Eigentum des Kulturbunds am Aufbau-Verlag an und bittet um Anhörung.
Schreiben Dr. Greuner, THA, and Dr. Glücksmann. Nach Rücksprache mit Elmar Faber erklärt er, "die THA muss sich auf den Standpunkt stellen, daß die Gründung des Aufbau-Verlages als GmbH i. A. rechtens ist. Eine Rückgabe an den Kulturbund ist ein Thema, mit dem ich mich nicht zu befassen habe."
Brief Walter Ulbricht vom 27.10.1969. Gratulation zum 125jährigen Bestehens des Verlages Rütten & Loening.
Klaus Gysi, Minister für Kultur der DDR, Gratulationsschreiben vom 27.10.1969 zum 125jährigen Bestehens des Verlages Rütten & Loening.
Hinweisbeschluss BGH 2 ZR 135/10 vom 12.7.2011. Zurückweisung der Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt vom 12.7.2007. Die 1945 gegründete Klägerin ist 1955 erloschen.
Beschluß des 12. Senats des KG vom 16.12.2013 zu 12 W 32/12 84 HRB 35991 zur Löschung der HR Eintragung der angeblichen Umwandlung des Aufbau-Verlags im Handelsregister. Feststellung, dass die SED nicht Eigentümerin des Verlages war. Die Eintragung der Umwandlungsvermerke ist unzulässig. Die Löschung dieser Eintragungen wird verfügt.
Beschluss des 1. Senats des KG: der Beschluss des AG Charlottenburg zur Löschung der Eintragung der Umwandlung des Aufbau-Verlags im HR wird aufgehoben. Nach Ansicht des Senats kann nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass die SED Eigentümerin des Aufbau-Verlages war.
Auszug Verfassung der DDR 1982. "Enteignung von sozialistischem Eigentum ist ausgeschlossen".
Schreiben des MfK vom 18.4.1990 an den Aufbau-Verlag. Übersendung des Übernahme/Übergabeprotokolls mit Hinweis auf Widerspruch zu der die nicht vereinbarten, nachträglich von der SED eingefügten Kaufpreisklausel.
Schadensdarstellung der BFL GmbH vom 2.4.2008 hinsichtlich Erwerb des Aufbau-Verlages
Auszug DDR Handbuch. Herausgegeben vom Ministerium für innerdeutsche Beziehungen.
Auszug aus Bundestag Drucksache 13/11353 Bericht der UKPV, Aufgaben und Struktur der Kommission.
Auszug aus Dokumentation 1990 - 1994 THA. Grundsätze über Zusammenarbeit zwischen THA und UKPV.
Auszug aus Drucksache Deutscher Bundestag 13/11353 vom 24.8.1998. Bericht der UKPV zum Kulturbund/Aufbau-Verlag
Schreiben der THA vom 11.2.1994 an Aufbau-Verlag zur Bitte von Abtretung von Rechten des Aufbau-Verlags DDR. Antwort: Aufbau war nicht Eigentum der SED, aber "offensichtlich" am 1.1.1990 bereits Volkseigentum.
Handschriftlicher Vermerk: "Dieser Entwurf wurde heute wörtlich mit Herr Berger, UK, und Dr. Fischer, VM Z 1, abgestimmt.
Schreiben RAe Heuking vom 20.10.1995. Übersendung eines Schriftsatzes nach Absprache mit Dr. Hohmann an das AG Charlottenburg in der Registersache Aufbau-Verlag.
Aufstellung vom 1.6.2013 zur Vorlage bei Gericht. Eine Liste der wichtigsten vertragswesentlichen Sachverhaltsinformationen, die von der Beklagten nicht offengelegt oder wissentlich falsch dargestellt wurden.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. Nr. 21. 1948. Ausführungsverordnung zum Alliierten Rückerstattungsgesetz.
Schreiben der Gestapo an Oberfinanzpräsidenten Frankfurt. Einziehung des Vermögens des Juden Wilhelm Ernst Israel Oswalt zu Gunsten des Deutschen Reiches.
Entschädigungsantrag der Fam. Becker/Oswalt nach BEG an das Wiedergutmachungsamt der Stadt Frankfurt. Kenntnis vom Verbleib des Verlages Rütten & Loening erst 1954.
Zurückweisung des Rückerstattungsanspruchs von Adolf Neumann bez. Rütten & Loening. Die Zuständigkeit des Wiedergutmachungsamt Berlin ist nicht gegründet.
Auszug aus "Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe". Nomos Verlag.
Aufstellung vom 16.9.1991 über dem Aufbau-Verlag vorliegende nicht bezahlte, fällig Rechnungen zum 1.8.1991
Urteil des KG vom 14.9.1995 Klage Erben Heinrich Mann/Aufbau-Verlag wegen Plusauflagen.
Rundschreiben MfK, Klaus Höpcke, vom 30.6.1989 an die von der HV verwalteten Verlage. Im Auftragsschreiben an Druckerein ist die Lizenznummer anzugeben.
Deutsch Nationalbibliothek. Bestätigung vom 20.2.2018: In allen Büchern des Aufbau-Verlages von 1951 bis 1989 ist die Lizenznummer 301 angegeben.
Vorlage Minister für Kultur an Ministerrat vom 5.12.1962. Beschluss zur Bildung der HV Verlage ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse an den Verlagen.
Gesetzesblatt der DDR vom 4.1.1963. Veröffentlichung Auszug zum Beschluss der Bildung einer HV Verlage.
Auszug aus Arbeitsordung vom 1.7.1964 für den "Aufbau-Verlag als Verlag des Deutschen Kulturbunds."
Brief Aufbau-Verlag vom 10.12.1964 an den Kulturbund. Vorschlag zur Bildung eines Beirats für den Aufbau-Verlag und den Verlag Rütten & Loening.
Brief Aufbau-Verlag vom 10.12.1964 an die HV Verlage. Vorschlag zur Bildung eines Beirats für den Aufbau-Verlag und den Verlag Rütten & Loening.
Schreiben des MfK vom 7.1.1965 an den Aufbau-Verlag. Zustimmung zur Bildung eines Beirats für die Verlage.
Brief des Kulturbunds vom 19.1.1965 an die HV Verlage. "Das Präsidium des Deutschen Kulturbundes hat für seinen Verlag, den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar, einen Beirat berufen".
Brief der HV Verlage vom 23.1.1965 an den Deutschen Kulturbund. Der Leiter der HV Verlage erklärt seine Bereitschaft, in dem Beirat mitzuwirken.
Brief des Instituts für Gesellschaftswissenschaft beim ZK der SED vom 2.2.1965 an den Kulturbund und den Aufbau-Verlag. Der Leiter, Werner Mittenzwei, erklärt sich zur Mitarbeit bereit.
Brief Karl Marx Univesittät, Prof. Dr. Dietze, vom 26.1.1965. Zusage zur Mitarbeit im Beirat.
Verlagskartei des Justizariats des MfK für den Aufbau-Verlag Berlin und Weimar. Eigentumsform: organisationseigener Betrieb des Kulturbunds.
Brief des MfK vom 6.5.1963 an den Aufbau-Verlag wegen Übernahme der Gesellschaftsanteile an der Phillip Reclam jun. OHG.
Brief HV Verlage vom 27.9.1963 an den Aufbau-Verlag zur Übernahme der staatlichen Verwaltung des Verlages Phillip Reclam jun.
Handelsregistereintragung vom 25.8.1964 zu HRA 10043 Verlag Phillip Reclam jun. Leipzig. Rechtsträger ist der Aufbau-Verlag.
Schreiben der Deutschen Investitionsbank vom 6.9.1967 an Handelsregister Leipzig. Anmeldung Kapitalerhöhung durch Aufbau-Verlag.
Schreiben des Verlages Phillip Reclam jun. vom 20.12.1989 an den Aufbau-Verlag. Da der Aufbau-Verlag kein Volkseigener Betrieb ist müssen die staatlichen Anteile der OHG an einen zulässigen Gesellschafter übertragen werden. Kopien dieses Schreibens an Staatsbank der DDR, Rat der Stadt Leipzig, Rat des Bezirks Leipzig, MfK, HV Verlage.
Schreiben des MfK vom 27.3.1990 an den Aufbau-Verlag. Hinweis auf des Schreiben des Reclam Verlages vom 20.12.1989. Bitte um Mitwirkung und gemeinsame Klärung.
Protokollnotiz Besprechung Aufbau-Verlag und Reclam Verlag vom 4.5.1990. Der Aufbau-Verlag ist damit einverstanden, die Anteile am Reclam Verlag an die Treuhandanstalt abzutreten.
5. Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag des Verlages Phllip Reclam jun. OHG vom 31.5.1990. Der Aufbau-Verlag Berlin und Weimar überträgt die bisher von ihm verwalteten staatlichen und volkseigenen Anteile an der Verlag Phillip Reclam jun. OHG auf die THA.
Urkunde 102/2018 des Notars Günther Hädinger vom 15.10.2018. Eidesstattliche Versicherung von Klaus Höpcke.
Rechtsgutachten zur Anwendbarkeit des § 306 BGB a. F. von Dr. Hans Gerhard Ganter, Vors. Richter am BGH a. D.
Zusammenfassende Darlegung der Eigentumsverhältnisse an den Verlagen Aufbau-Verlag und Rütten & Loening vom 17.5.2019.
Schreiben Dr. Kossack vom 29.9.1991 an Bernd F. Lunkewitz zum Kaufvertragsabschluss über den Aufbau-Verlag vom 27.9.1991. Bemerkungen zu weiteren Tätigkeit von Elmar Faber für den Aufbau-Verlag.
Brief Dr. Wechsler vom 2.10.1991 an Bernd F. Lunkewitz. Abwicklung Kauf des Aufbau-Verlages. Behandlung Elmar Faber.
Vermerk Klemens Molinari, THA, vom 26.3.1992 wegen Schreiben von Bernd F. Lunkewitz vom 25.3.1992. Behauptung, er habe Lunkewitz persönlich angesprochen und vertraulich über das "Problem Plusauflagen, soweit es für uns erkennbar war, informiert."
Damit gesteht er die vorvertragliche Kenntnis der Plusauflagen.
Protokoll der Durchsuchung des Aufbau-Verlags am 7.10.1991. Anwesend Frau Rieger als Vertreterin der THA (Gesellschafter).
Auszug aus dem Buch "ich habe einen Anschlag auf Sie vor" Christoph Hein, Faber & Faber.
Schreiben der HV Verlage vom 11.2.1964 and den Aufbau-Verlag. Darlegung "finanzmäßige und Buchhalterische Durchführung der Profilierung.
Beschlussvorlage der UKPV vom 16.8.1994 zur Verweigerung des Einvernehmens der UKPV zum Beschluss des Vorstands der THA zur Begleichung der Plusauflagen aus dem SED Vermögen. Begründung: der Aufbau-Verlag war organisationseigener Betrieb des Kulturbunds.
Protokoll der 52. Sitzung der UKPV. Kein Einvernehmen zum Beschluss des Vorstands der THA, die Plusauflagen aus dem Vermögen der SED zu bezahlen.
Schreiben des BADV zu den vermögensrechtlichen Ansprüchen des Kulturbund v. V. zum Aufbau-Verlag vom 11.10.1990
Auftrag des Präsidenten des Kulturbunds zur Eintragung des Aufbau-Verlages in das Register der volkseigenen Wirtschaft.
Antrag der Geschäftsleitung der Aufbau-Verlag GmbH zur Eintragung des Verlages als ein den volkseigenen Betrieben gleichgestellten Betrieb (Unternehmen des Kulturbunds) in das Register der volkseigenen Wirtschaft.
Anlage vom 28.3.1955 zum Antrag vom 25.3.1955 zur Eintragung des Aufbau-Verlages in des HRC. Übergeordnetes Organ ist das vom Kulturbund vertraglich beauftragte Druckerei- und Verlagskontor.
Die zur Vertretung des Betriebes berechtigten Personen: Walter Janka, Karl Kneschke
Erklärung: der Verlag wird vertreten durch den Verlagsleiter Walter Janka allein oder durch den Bundessekretär (Geschäftsführer) Karl Kneschke gemeinsam mit eines jeweils vom Verlagsleiter zu bestellenden Bevollmächtigten.
Rechtsträgernachweis des Aufbau-Verlages für das Grundstück Französische Straße 32 vom 19.4.1955.
Auszug aus DDR Handbuch, herausgegeben vom Bundesministerium für Innerdeutsche Beziehungen. Band 2, 3. überarbeitete Auflage. 1985
Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Ablehnung des vermögensrechtlichen Antrag zum Aufbau-Verlag vom 11.10.1990.
Der Kulturbund war rechtmäßiger Eigentümer des Aufbau-Verlages in der DDR und hat sein Eigentum nicht verloren. Er hat den Geschäftsbetrieb mit allen Rechten und Vermögen an den Verleger Bernd F. Lunkewitz verkauft und wirksam übertragen.
Bearbeitungsvermerk Dr. Richter, Stabsstelle, Direktorat Recht: Die Kripo sowie Herr Molinari haben berichtet, der Aufbau-Verlag stehe unmittelbar vor dem Verkauf. Der Geschäftsführer, Herr Faber, hat durch Raubdrucke 25 Millionen DM Schaden verursacht. Hohe ehemalige SED-Funktionäre sind involviert. Mitteilung an Dr. Balz, Dr. Sinnecker, mündlich.
Beweismittel der Kripo, gefunden im Büro Dr. Bartsch: Schreiben Dieter Lange an Klaus Höpcke (und Arno Lange) über die Raubdrucke von Aufbau und Volks & Welt in Höhe von ca. 1 Millionen DM jährlich.
Vermerk Frau Riegger, Direktorat Recht: Laut Mitteilung der Kripo ist der Schaden aus Raubdrucken ca. 1 Millionen DM pro Jahr.
Schreiben des BADV vom 31.4.2021 an den Kulturbund: Vorschlag zur Rücknahme des Antrags auf Restitution des Aufbau-Verlags weil der Kulturbund dieses Eigentum in der DDR nicht verloren hat.
Entwurf zum ablehnenden Bescheid des BADV an den Kulturbund wg. Restitution Aufbau-Verlag, da der Kulturbund das Eigentum am Aufbau-Verlag in der DDR nicht verloren hat.
Vermerk RA Schrader vom 23.2.2022 zum Bescheid des BADV wg. Aufbau-Verlag / Kulturbund
Schreiben RA Schrader vom 29.3.2022 an das BADV wg. Bescheid Aufbau-Verlag an den Kulturbund.
Begleitschreiben zum Bescheid des BADV vom 21.4.2022 wg. Aufbau-Verlag an den Kulturbund.
Bescheid des BADV wg. Restitution Aufbau-Verlag des Kulturbunds. Die Restitution wird abgelehnt, weil der Kulturbund sein Eigentum am Aufbau-Verlag in der DDR nicht verloren hat.
Notarielle Urkunde des Notars Dr. Wolfgang Jacob vom 16.3.2023: Herr Dieter Lange, ehem. Abteilungsleiter der HV Verlage erklärt die vorsätzlich falsche Behandlung des Aufbau-Verlages nach der Wende durch die SED und das Ministerium für Kultur der DDR. Tatsächlich war der Kulturbund Eigentümer des Verlages, der nie aus Volkseigentum in eine GmbH i. A. der Treuhandanstalt umgewandelt wurde.
Mail vom 01.02.2023- Frau Klünder v. Bundesarchiv an Rechtsanwalt Schrader: Akten aus dem Teilbestand Direktorat Recht wurden bislang nicht nicht erschlossen.
Mail vom 24.08.2023, Frau Klünder v. Bundesarchiv an Rechtsanwalt Schrader: Vorgänge zum Aufbau-Verlag sind nicht zu erwarten.
Rechtsanwalt Schrader übersendet am 02.09.2021 die Vollmacht zur Vertretung des Kulturbunds an das BADV.
Rechtsanwalt Schrader dankt am 30.09.2021 dem BADV für Akteneinsicht und bittet um Bescheid