Die BFL-Beteiligungsgesellschaft mbH hat am 29.12.2009 beim Landgericht Frankfurt am Main ihre Klage auf Schadensersatz gegen die früher Treuhandanstalt genannte Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben eingereicht. Sie begehrt die Feststellung, dass die Behörde verpflichtet ist, wegen der fehlgeschlagenen Privatisierung des Aufbau-Verlages im Jahre 1991 und wegen arglistiger Täuschung durch Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen alle der Klägerin entstandenen und noch weiter entstehende Schäden zu ersetzen.
Der Rechtstreit wurde 2018 nach Berlin verwiesen und dort beim Landgericht unter dem Aktenzeichen 105 O 84/17 geführt. Der Richter Dominik Reith bei LG Berlin hat am 29.10.2021 die Klage abgewiesen. Die Klägerin beantragte die Berufung beim 9. Senat des Kammergerichts. Die mündliche Verhandlung fand am 12.4.2024 statt. In dem Verfahren KG Berlin 9 U 102_21 wird das Urteil am 30.7.2024 verkündet.
Die vorgelegten Schriftsätze der Parteien und die Verfügungen, Hinweise und Entscheidungen der Gerichte sind in der Chronologie nach Datum geordnet aufgeführt. Die in das Verfahren eingeführten Dokumente sind vollständig als Anlagen der Klägerin bzw. der Beklagten dokumentiert und werden chronologisch ergänzt.